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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:43)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:48:35)
i6284: Parteiausschluss auf BGV

Die Bundessatzung möge in folgenden Punkten geändert werden:

Änderung von §4 (4) zu:

(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierungen angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen, oder die durch die Bundesgeneralversammlung ausgeschlossen wurden.

Änderung von §4 (8) zu:

(8) Über Ausschluss entscheidet die Bundesgeneralversammlung (BGV) ohne Begründung in geheimer Abstimmung mit Mehrheit von 70% ihrer Stimmrechte. Eine Berufung ist nicht möglich.

Außerdem möge die Bundesgeschäftsordnung in folgenden Punkten geändert werden:

Änderung von §2 (3) zu:

(3) Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern können von mindestens 10 Vollmitgliedern schriftlich während einer BGV über die Versammlungsleitung an die BGV gestellt werden.

Änderung von §6 (1) zu:

(1) Ist ein Mitglied eines Organs länger als 1 Monat unentschuldigt abwesend oder tritt es mit Begründung zurück, so ist Ersatz zu berufen; das Mitglied hat während der Wahlperiode kein Recht auf Wiedereinsetzung. Ebenso ist bei Ausscheiden eines Mitglieds aus einem Organs nach Satzung §4–6 Ersatz unter Berücksichtigung der Wahlordnung zu berufen.

Die SGO werde weiters wie folgt angepasst:

In §5.1 (1) werde „Insbesondere sind Anträge auf einen Parteiausschluss Streitverfahren.“ gestrichen. In §5.1 (4) werde „Parteiausschlüsse können nur in einem Parteiausschlussverfahren verfügt werden. Anträge auf einen Parteiausschluss können nur von Parteiorganen oder mindestens zehn Vollmitgliedern, die eine Person als Vertreter bestimmen, gestellt werden.“ abgeändert in „Parteiausschlüsse sind keine zulässige Sanktion des Schiedsgerichts. Diese können gemäß der Satzung nur von einer BGV beschlossen werden.“

Begründung

Das SG funktioniert seit mehr als einem Jahr nicht mehr.

Diese Änderung bedeutet eine komplette Beschränkung des Werkzeugs "Parteiausschluss" auf die BGV. Ausschlussanträge können auch nur während einer BGV eingebracht werden um die Parteischädigung zuvor zu minimieren. Warum stelle ich diesen Antrag? Gemäß §4 (8) sind die Gründe für einen Ausschluss: •das Tatbild nach § 3. Abs. 3,◦welches das Nichttätigwerden von Organen beschreibt - dies könnte man vielleicht in Zusammenhang mit einem Misstrauensantrag bringen, mit einem Ausschlussantrag hat dies jedoch rein gar nichts zu tun

•grobe Missachtung von Beschlüssen◦Beschlüsse betreffen nicht die einfache Mitgliedschaft sondern allenfalls eine Organmitgliedschaft. Dafür gibt es den Misstrauensantrag.

•parteischädigendes Verhalten◦In jedem einzelnen Fall war der Ausschlussantrag parteischädigender als das "parteischädigende" Verhalten der Person. Das Werkzeug funktioniert einfach nicht. Ausschlussanträge müssten so klar und einfach sein dass es gar kein Organ benötigt um den Ausschluss zu beschließen, sonst wird das ganze wieder persönlich... Das geht aber nicht und daher wird es immer Diskussionen und Parteischädigung durch solche Anträge geben. Daher: Abschaffen!

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:43:34)
i6285: Parteiausschluss durch BV

Änderung von §4 (4) zu:

(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierungen angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen, oder die ausgeschlossen wurden.

Änderung von §4 (8) zu:

(8) Über Ausschluss entscheidet die der Bundesvorstand (BV) mit Begründung einstimmig. Eine Berufung an den erweiterten Bundesvorstand (EBV) ist möglich.

Außerdem möge die Bundesgeschäftsordnung in folgenden Punkten geändert werden:

Änderung von §2 (3) zu:

(3) Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern können von mindestens 10 Mitgliedern schriftlich an den BV gestellt werden.

Änderung von §6 (1) zu:

(1) Ist ein Mitglied eines Organs länger als 1 Monat unentschuldigt abwesend oder tritt es mit Begründung zurück, so ist Ersatz zu berufen; das Mitglied hat während der Wahlperiode kein Recht auf Wiedereinsetzung. Ebenso ist bei Ausscheiden eines Mitglieds aus einem Organ nach Satzung §4–6 Ersatz unter Berücksichtigung der Wahlordnung zu berufen.

Die SGO werde weiters wie folgt angepasst:

In §5.1 (1) werde „Insbesondere sind Anträge auf einen Parteiausschluss Streitverfahren.“ gestrichen. In §5.1 (4) werde „Parteiausschlüsse können nur in einem Parteiausschlussverfahren verfügt werden. Anträge auf einen Parteiausschluss können nur von Parteiorganen oder mindestens zehn Vollmitgliedern, die eine Person als Vertreter bestimmen, gestellt werden.“ abgeändert in „Parteiausschlüsse sind keine zulässige Sanktion des Schiedsgerichts. Diese können gemäß der Satzung nur vom BV beschlossen werden.“

Begründung

Das SG funktioniert seit mehr als einem Jahr nicht mehr. Immer und immer und IMMER WIEDER wird der BV aufgefordert einzelnen Menschen doch bitte die Türe zu weisen. Das ist aber nicht möglich. Wer fordert der BV möge sowas tun, der muss ihm auch die Möglichkeit dazu geben.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Vergleich

Ich möchte im Antrag wieder einen vergleich zwischen altem und neuem Text sehen.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 23 Tage 22:57:31)
i6285: Parteiausschluss durch BV

Änderung von §4 (4) zu:

(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierungen angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen, oder die ausgeschlossen wurden.

Änderung von §4 (8) zu:

(8) Über Ausschluss entscheidet der Bundesvorstand (BV) mit Begründung einstimmig. Eine Berufung an den erweiterten Bundesvorstand (EBV) ist möglich.

Außerdem möge die Bundesgeschäftsordnung in folgenden Punkten geändert werden:

Änderung von §2 (3) zu:

(3) Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern können von mindestens 10 Mitgliedern schriftlich an den BV gestellt werden.

Änderung von §6 (1) zu:

(1) Ist ein Mitglied eines Organs länger als 1 Monat unentschuldigt abwesend oder tritt es mit Begründung zurück, so ist Ersatz zu berufen; das Mitglied hat während der Wahlperiode kein Recht auf Wiedereinsetzung. Ebenso ist bei Ausscheiden eines Mitglieds aus einem Organ nach Satzung §4–6 Ersatz unter Berücksichtigung der Wahlordnung zu berufen.

Die SGO werde weiters wie folgt angepasst:

In §5.1 (1) werde „Insbesondere sind Anträge auf einen Parteiausschluss Streitverfahren.“ gestrichen. In §5.1 (4) werde „Parteiausschlüsse können nur in einem Parteiausschlussverfahren verfügt werden. Anträge auf einen Parteiausschluss können nur von Parteiorganen oder mindestens zehn Vollmitgliedern, die eine Person als Vertreter bestimmen, gestellt werden.“ abgeändert in „Parteiausschlüsse sind keine zulässige Sanktion des Schiedsgerichts. Diese können gemäß der Satzung nur vom BV beschlossen werden.“

Begründung

Das SG funktioniert seit mehr als einem Jahr nicht mehr. Immer und immer und IMMER WIEDER wird der BV aufgefordert einzelnen Menschen doch bitte die Türe zu weisen. Das ist aber nicht möglich. Wer fordert der BV möge sowas tun, der muss ihm auch die Möglichkeit dazu geben.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 17 Tage 22:57:44)
i6315: Funktionierendes Schiedsgericht wählen

Die Piratenpartei beschließt diesbezüglich keine Satzungsänderungen vorzunehmen, sondern auf der nächsten BGV oder durch den EBV wieder ein funktionierendes Schiedsgericht als Aufsichtsorgan der Piratenpartei zu wählen, das auch gemäß §4 1. des PartG 2012 unbedingt notwendig ist.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 17 Tage 22:47:28)
i6315: Funktionierendes Schiedsgericht wählen

Die Piratenpartei beschließt diesbezüglich keine Satzungsänderungen vorzunehmen, sondern auf der nächsten BGV oder durch den EBV wieder ein funktionierendes Schiedsgericht als Aufsichtsorgan der Piratenpartei zu wählen, das auch gemäß §1 (4) 1. des PartG 2012 unbedingt notwendig ist.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Bewerber benennen

Ich bin sofort und auch ohne entsprechenden Basisbeschluss bereit, dem BV die Einberufung einer EBV vorzuschlagen, bei der das Schiedsgericht nachbesetzt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass geeignete Bewerber benannt werden, die überhaupt für eine solche Position zur Verfügung stehen.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Automatisches Außerkrafttreten, sobald funktionierendes Schiedsgericht

Grundsätzlich bin ich dagegen, dass ein Exekutivorgan wie der BV, der sich um das operative politische Geschäft und um die Außenvertretung zu kümmern hat, Teile der Parteijudikative übernimmt. Erstens halte ich so eine Vermischung der "Gewalten" grundsätzlich nicht für gesund - zum anderen wäre es eine zusätzliche Aufgabe, die die begrenzten Ressourcen des BV bindet.

Unser Hauptaugenmerk sollte deshalb auf jeden Fall darauf liegen, so schnell wie möglich, wieder ein funktionierendes Schiedsgericht zu bekommen.

Andererseits sehe ich die Notwendigkeit dessen, was in der Antragsbegründung dargelegt wurde.

Ich bitte jedoch dringend darum, den Antrag in der Weise abzuändern,dass diese Statutenänderung außer Kraft tritt, sobald die Partei wieder über ein funktionierendes Schiedsgericht verfügt

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Unflexibel

Das würde bedeuten, dass man im ungünstigsten Fall ein Jahr warten muss, bis Entscheidungen zu treffen und würde dazu führen, dass wir im Zweifel unsere inneren Streitigkeiten vor den anwesenden Medien zelebrieren.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:29)

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:12)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 3198
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)