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Delegierte zum Rat von Wien anders (self.Allgemein)
submitted 9 years ago by Liquid to Allgemein
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neues Thema Phase: Neu (noch 14 Tage 23:58:59) i5982: Delegierte zum Rat von Wien anders
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden: Antragstext §x Ratsbevollmächtigte (RBV) (1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Delegierten werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen.
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden:
(1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Delegierten werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen.
[–]Liquid[S] 0 points1 point2 points 9 years ago
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 23:56:56) i5982: Delegierte zum Rat von Wien anders
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:54)
Neuer Änderungswunsch: Berichterstatter
Ich würde, vorschlagen, als ergänzung Der BV bestimmt (alternativ die LO-Wien wählt) einen Berichterstatter, der an allen Rats-Treffen teilnimmt, ein Protokoll anfertigt und der Basis berichtet. Dieser Berichterstatter verhält sich neutral und übernimmt - um objektiv zu bleiben - keine Aufgaben innerhalb von Wien anders!
Ich würde, vorschlagen, als ergänzung
Der BV bestimmt (alternativ die LO-Wien wählt) einen Berichterstatter, der an allen Rats-Treffen teilnimmt, ein Protokoll anfertigt und der Basis berichtet.
Dieser Berichterstatter verhält sich neutral und übernimmt - um objektiv zu bleiben - keine Aufgaben innerhalb von Wien anders!
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 12:22:05) i5982: Delegierte zum Rat von Wien anders
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden: Antragstext §x Ratsbevollmächtigte (RBV) (1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen.
(1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen.
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neue Initiative Phase: Diskussion (noch 29 Tage 12:08:02) i5983: Delegierte zum Rat von Wien anders und unabhängiger Berichterstatter
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden: Antragstext §x Ratsbevollmächtigte (RBV) (1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen. §xx Ratsberichterstatter (RBE) (1) Der Ratsberichterstatter beaufsichtigt die Kommunikation zwischen den Ratsbevollmächtigten und den Mitglieder der Piratenpartei Wien. Er kontrolliert diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er ist auch berechtigt bei Ratssitzungen teilzunehmen, unabhängig der Ratsbevollmächtigten diese zu protokollieren und von diesen zu berichten. (2) Der Ratsberichterstatter darf nicht dem LV Wien angehören. (3) Der Ratsberichterstatter darf kein Ratsbevollmächtigter sein. (4) Er wird mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. Wird dies versäumt oder tritt dieser zurück so muss der EBV interimistisch einen Ratsberichterstatter ernennen (5) Fällt der Ratsberichterstatter für eine Sitzung aus, so darf er einen Vertreter ernennen. Begründung Sind zwar bürokratisch höhere Hürden wurde aber von Danton so gewünscht
(1) Der Ratsberichterstatter beaufsichtigt die Kommunikation zwischen den Ratsbevollmächtigten und den Mitglieder der Piratenpartei Wien. Er kontrolliert diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er ist auch berechtigt bei Ratssitzungen teilzunehmen, unabhängig der Ratsbevollmächtigten diese zu protokollieren und von diesen zu berichten. (2) Der Ratsberichterstatter darf nicht dem LV Wien angehören. (3) Der Ratsberichterstatter darf kein Ratsbevollmächtigter sein. (4) Er wird mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. Wird dies versäumt oder tritt dieser zurück so muss der EBV interimistisch einen Ratsberichterstatter ernennen (5) Fällt der Ratsberichterstatter für eine Sitzung aus, so darf er einen Vertreter ernennen.
Sind zwar bürokratisch höhere Hürden wurde aber von Danton so gewünscht
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 19 Tage 18:07:57) i5982: Delegierte zum Rat von Wien anders
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden: Antragstext §x Ratsbevollmächtigte (RBV) (1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen. (9) Ratsbevollmächtigte dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs der Piratenpartei Österreichs oder ihrer territorialen Gliederungen sein.
(1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen. (9) Ratsbevollmächtigte dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs der Piratenpartei Österreichs oder ihrer territorialen Gliederungen sein.
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 19 Tage 11:55:19) i5982: Delegierte zum Rat von Wien anders
folgendes soll an passende Stelle in die LGO eingefügt werden und gegebenenfalls in die LGO der Landespartei mit übernommen werden: Antragstext §x Ratsbevollmächtigte (RBV) (1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen. (9) Ratsbevollmächtigte dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs der Piratenpartei Österreichs bzw. eines anderen Organs einer territorialen Gliederung sein.
(1) Ratsbevollmächtigte vertreten die Mitglieder der Piratenpartei Wien im Rat von Wien anders. (2) Er besteht aus einer durch die LGV festzulegenden ungeraden Anzahl, jedoch mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. (3) Die Ratsbevollmächtigte werden mindestens einmal pro Jahr durch eine Wahl entsprechend der BWO auf einer LGV bestimmt. (4) Das Stimmrecht im Rat wird immer einstimmig ausgeübt. Gegebenenfalls muss die gemeinsam Meinung zuvor mittels einfacher Mehrheit bestimmt werden. (5) Die Ratsbevollmächtigten sind vor der Wiener Basis rechenschaftspflichtig und geben einen Wöchentlichen Bericht heraus. Zu besonders inaktiven Gegebenheiten (zu denen explizit Feiertage gehören) kann der Bericht auch 14tägig erscheinen. (6) Verträge und Vereinbarungen die Wien anders mit anderen politischen Organisationen trifft müssen zuvor von der wiener Basis abgestimmt werden bevor die Ratsbevollmächtigten diesen zustimmen können. (7) Die Ratsbevollmächtigten haben sich an Beschlüsse der Piratenpartei zu halten und sind verpflichtet das Grundsatzprogramm in Wien anders sowohl in der Struktur als auch in der Außenvertretung umzusetzen. (8) Alle Entscheidungen haben unter demokratischen und transparenten Gesichtspunkten sowohl in ihrer Ausführung als auch in ihrem Zustandekommen zu erfolgen. (9) Ratsbevollmächtigte dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs der Piratenpartei Österreichs bzw. eines anderen Organs einer territorialen Gliederung sein.
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:03)
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:26)
Wien: Innerparteiliche Angelegenheiten Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 2978 Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht Phase: Abgeschlossen (ohne Gewinner)
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