Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
I. 100% Laizismus
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Das Konkordat ist aufzukündigen. Alle Privilegien die irgendeine Glaubensgemeinschaft hat, sind abzubauen.
Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
II. Recht auf Religionsfreiheit und Freiheit von Religion auch für Kinder
Die Piratenpartei bekennt sich zum durch die Menschrechte gewährten Schutz der körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen. Insbesondere von Kindern. Und zum Recht auf Religionsfreiheit. Dieses Recht beinhaltet aber auch sich zu keiner Religion zu bekennen. Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr lehnen wir ausnahmslos ab. Danach sind sie bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur mit Einwilligung der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten akzeptabel. Die Beschneidungen von männlichen Kindern aus religiösen Gründen ist ein irreversibler Eingriff in die körperliche Integrität.
Auch andere Formen des nicht medizinisch indizierten Eingriffs in die körperliche Integrität von Kindern und unmündigen Minderjährigen wie Tätowierungen, Abbringungen von Körperschmuck, Einsetzen von Implantaten, kosmetische Operationen u.Ä. lehnen wir ab. Alle diese Eingriffe stellen eine Körperverletzung dar, sie verursachen zumindest Schmerzen, meist auch irreversible Änderungen am Körper selbst und können auch traumatisierende Folgen haben. Das Erziehungsrecht der Eltern kann nicht über den Grundrechten des Kindes stehen.
III. Integration - Assimilation
Die Piratenpartei Wien, bekennt sich dazu dass es jedem Menschen selbst überlassen bleibt, wieweit er sich in die Gesellschaft integriert, assimiliert oder "seine" Kultur beibehält - solange diese nicht im Widerspruch zu den Grundwerten der Menschenrechte und der Aufklärung steht.
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