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[–]lava 0 points1 point ago

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Ich denke nicht... denn dort steht "Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei."

grobe Missachtung steht zwischen parteischädigendem Verhalten und Initiierung von Gewalt... da ist nicht erkennbar dass sich das 1. auf Mitglieder, das 2. auf Organe und das 3. wieder auf Mitglieder bezöge...