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Nur unmittelbare Stimmabgabe auf Offline-Versammlungen (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Diskussion (noch 9 Tage 08:51:33) i4276: Nur unmittelbare Stimmabgabe auf Offline-Versammlungen
Ich beantrage folgende Änderung der Satzung: § 3 Neuer Absatz Aufgrund seiner Nachvollziehbarkeit, sowie der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs bzw unmittelbarer Abstimmung, ist im Online-Abstimmungs-Tool der Piratenpartei Österreichs die mittelbare Stimmabgabe durch Bevollmächtigung möglich. Da alle diese Voraussetzungen offline nicht erfüllt werden können, ist auf Offline-Versammlungen ausschließlich unmittelbare Stimmabgabe erlaubt. Begründung Damit mittelbare Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen äquivalent zu jenen im Liquid wären, müssten folgende Kriterien erfüllt sein: Diskussion und Entscheidung live nachvollziehbar (garantierter Livestream) zwischen zwei Abstimmungen die Möglichkeit geben sämtliche Vollmachten zu verändern Man muss für unterschiedliche Anträge unterschiedlich mittelbar abstimmen können Per mittelbarer Stimmabgabe können keine geheimen Abstimmungen durchgeführt werden, da es an der Nachvollziehbarkeit mangelt. Mittelbare Stimmabgabe muss für alle Teilnehmer klar erkennbar sein, d.h. wer durch wen mittelbar abgestimmt hat. Mittelbare Stimmabgabe sollten gleicher Form sein, d.h. transitiv und unbeschränkt - Und zwar im Sinne derer die mittelbar abstimmen wollen. Ein Beispiel: Angenommen eine Person darf von maximal 3 anderen bevollmächtigt werden. Wer entscheidet dann wer diese 3 sind? First-come-first-serve? Weitere Probleme sind: Spontananträge, GO-Anträge und Meinungsbilder: Wie ist hier zu verfahren? Gilt eine Universalvollmacht auch für Spontananträge oder gerade für diese nicht? Das Mitglied hatte ja bei der Mitgliederversammlung vorher Zeit das Antragsbuch zu studieren und daher zu entscheiden, wem es vertraut. Wenn sich nun die Anträge ändern, verändert sich eventuell, wem man vertraut. Bevor Spontananträge abgestimmt werden, müsste es also die Möglichkeit geben, von dem Spontanantrag zu erfahren und gegebenenfalls das Vertrauen zu verändern. Gleiches gilt für GO-Anträge und Meinungsbilder Schwierigere Situation für Wahlhelfer und Moderation d.h. entweder schätzen ob gerad genug Stimmkarten oben sind wird unmöglich oder durch eine Sitzordnung nach Anzahl der Vollmachten Die weitergegebene mittelbare Stimmabgabe müsste (aus Datenschutzgründen unter einem frei gewählten Pseudonym) jederzeit für jedes anwesende und nicht-anwesende Mitglied transparent einsehbar sein und protokolliert werden. Mittelbare Abstimmung im Liquid unterscheidet sich also grundlegend von jenen bei Mitgliederversammlungen und ist daher nicht zuzulassen. Der Antrag war in ähnlicher Form schon einmal im Liquid: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3108.html und hat dort knapp die 70% Mehrheit verpasst. Außerdem fand nur wenig Diskussion statt, da dies gerade in einer stressigen Zeit rund um das UE-Sammeln war. Ich hoffe, dass nun reger diskutiert wird und habe außerdem den Antrag ausführlicher begründet.
Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:
Aufgrund seiner Nachvollziehbarkeit, sowie der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs bzw unmittelbarer Abstimmung, ist im Online-Abstimmungs-Tool der Piratenpartei Österreichs die mittelbare Stimmabgabe durch Bevollmächtigung möglich. Da alle diese Voraussetzungen offline nicht erfüllt werden können, ist auf Offline-Versammlungen ausschließlich unmittelbare Stimmabgabe erlaubt.
Damit mittelbare Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen äquivalent zu jenen im Liquid wären, müssten folgende Kriterien erfüllt sein:
Diskussion und Entscheidung live nachvollziehbar (garantierter Livestream) zwischen zwei Abstimmungen die Möglichkeit geben sämtliche Vollmachten zu verändern
Man muss für unterschiedliche Anträge unterschiedlich mittelbar abstimmen können
Per mittelbarer Stimmabgabe können keine geheimen Abstimmungen durchgeführt werden, da es an der Nachvollziehbarkeit mangelt.
Mittelbare Stimmabgabe muss für alle Teilnehmer klar erkennbar sein, d.h. wer durch wen mittelbar abgestimmt hat.
Mittelbare Stimmabgabe sollten gleicher Form sein, d.h. transitiv und unbeschränkt - Und zwar im Sinne derer die mittelbar abstimmen wollen. Ein Beispiel: Angenommen eine Person darf von maximal 3 anderen bevollmächtigt werden. Wer entscheidet dann wer diese 3 sind? First-come-first-serve?
Weitere Probleme sind:
Spontananträge, GO-Anträge und Meinungsbilder: Wie ist hier zu verfahren?
Gilt eine Universalvollmacht auch für Spontananträge oder gerade für diese nicht?
Das Mitglied hatte ja bei der Mitgliederversammlung vorher Zeit das Antragsbuch zu studieren und daher zu entscheiden, wem es vertraut.
Wenn sich nun die Anträge ändern, verändert sich eventuell, wem man vertraut. Bevor Spontananträge abgestimmt werden, müsste es also die Möglichkeit geben, von dem Spontanantrag zu erfahren und gegebenenfalls das Vertrauen zu verändern. Gleiches gilt für GO-Anträge und Meinungsbilder
Schwierigere Situation für Wahlhelfer und Moderation d.h. entweder schätzen ob gerad genug Stimmkarten oben sind wird unmöglich oder durch eine Sitzordnung nach Anzahl der Vollmachten
Die weitergegebene mittelbare Stimmabgabe müsste (aus Datenschutzgründen unter einem frei gewählten Pseudonym) jederzeit für jedes anwesende und nicht-anwesende Mitglied transparent einsehbar sein und protokolliert werden.
Mittelbare Abstimmung im Liquid unterscheidet sich also grundlegend von jenen bei Mitgliederversammlungen und ist daher nicht zuzulassen.
Der Antrag war in ähnlicher Form schon einmal im Liquid: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3108.html und hat dort knapp die 70% Mehrheit verpasst. Außerdem fand nur wenig Diskussion statt, da dies gerade in einer stressigen Zeit rund um das UE-Sammeln war. Ich hoffe, dass nun reger diskutiert wird und habe außerdem den Antrag ausführlicher begründet.
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