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Gültigkeit der bereits bezahlten Mitgliedsbeiträge und Klarstellung der Fristen für eine fristgerechte Bezahlung der Mitgliedsbeiträge (self.Allgemein)
submitted 10 years ago by LiquidBot
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points 10 years ago
Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1846 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (noch 14 Tage 21:20:40) i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.
In der Satzung möge geändert werden. Alter Text (9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung. Neuer Text (9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde. Begründung Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv. Was gilt eigentlich derzeit? Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres. Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat. Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag... Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.
In der Satzung möge geändert werden.
(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.
(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.
Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.
Was gilt eigentlich derzeit?
Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.
Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.
Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist
Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...
Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.
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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point2 points ago