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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 14 Tage 23:26:25)
i4228: Gültigkeit der bereits bezahlten Mitgliedsbeiträge und Klarstellung der Fristen für eine fristgerechte Bezahlung der Mitgliedsbeiträge

Die Bundessatzung soll in §3 wie folgt geändert bzw. erweitert werden (Änderungen sind fett geschrieben).

Alter Text

(4) Der Betrag offener Mitgliedsbeiträge richtet sich für jedes Halbjahr nach der jeweils letzten Beschlusslage. Wurde im betreffenden Halbjahr der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig entsprechend Höhe vor einem neuen Beschluss geleistet, so bestehen für dieses Halbjahr keine Forderungen der Partei.

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(4) Höhe und Art des Mitgliedsbeitrages (Jahres- oder Monatsbeitrag) sind immer für ein Kalenderjahr gültig. Änderungen diesbezüglich nach dem 15. November des Vorjahres erlangen erst ab dem 01.01. des Folgejahres Gültigkeit. Jahresmitgliedsbeiträge gelten bis zum 10.01.des Folgejahres, Monatsbeiträge gelten bis zum 07. des Folgemonats, daraus kann allerdings keine Verminderung des Mitgliedsbeitrages abgeleitet werden.

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung. Eine rechtzeitige Beitragsentrichtung ist unter den folgenden Voraussetzungen gegeben. Vorschreibung des Mitgliedbeitrages in der Bundesfinanzordnung als

  • Jahresmitgliedsbeitrag
    o am 31.12. des Vorjahres ist eine Mitgliedschaft aufrecht und der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr wird bis spätestens 10.01. im Voraus entrichtet.
    o Neumitgliedschaft während des Kalenderjahres und der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr wird spätestens 21 Tage nach dem Beitritt im Voraus entrichtet.

  • Monatsmitgliedsbeitrag
    o Am Letzten des Vormonats ist eine Mitgliedschaft aufrecht und der Mitgliedsbeitrag für den Kalendermonat wird bis zum 07. des Monats im Voraus entrichtet.
    o Neumitgliedschaft während des Kalenderjahres und der Mitgliedsbeitrag für den Kalendermonat wird spätestens 14 Tage nach dem Beitrittsdatum im Voraus entrichtet.

(10) Für das Jahr 2014 gelten folgende Übergangsbestimmungen.

  • Vorauszahlungen für das Jahr 2015 sind ab dem 16. November 2014 möglich.

  • Mitglieder, welche den Mitgliedsbeitrag bis zum 31.12.2013 entrichtet haben, wird eine Frist für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages für 2014 bis zum 21.02.2014 eingeräumt und die Gültigkeit des bisher bezahlten Mitgliedsbeitrages wird bis zum 28.02.2014 verlängert. Daraus kann allerdings keine Verminderung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2014 abgeleitet werden. Für jene Mitglieder, denen die letzten Monate laut dem Beschluss der Bundesgeschäftsführung vom 07.10.2013 (Mitgliedsbeitrag 2013) beitragsfrei gestellt wurden, gilt diese Ausnahmeregelung explizit nicht.

Begründung

Aufgrund der Annahme des Initiative 3677 zur Änderung der Bundesfinanzordnung ergibt sich die Problematik, dass eine Bezahlung des Mitgliedsbeitrages fristgerecht während des ganzen Jahres 2014 erfolgen kann. Erst wenn am 31.12.2014 keine Bezahlung erfolgen würde, ginge das Stimmrecht verloren. Was passiert dann allerdings mit allen Abstimmungen, sei es auf einer Generalversammlung oder in Liquid, welche bis dahin durchgeführt wurden. Sind diese dann ungültig, werden die entsprechenden Stimmen herausgerechnet? Also viele nicht zu beantwortende Fragen und noch mehr Probleme.

Warum wurde der 28.02.2014 für die Gültigkeit der bisher bezahlten Mitgliedsbeiträge gewählt? Der Liquid-Antrag dauert mindestens 2 Monate (max. 15 Tage Neu, 30 Tage Diskussion, je 15 Tage für eingefroren und Abstimmung). Also sind wir im besten Fall am 02. Februar, bei maximaler Neu Phase am 16. Februar. Daher wurde der letzte Tag des Februars gewählt.

Die Verlängerung wurde auch deswegen gewählt, um eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen, da viele der Meinung sind, dass ein Nichtbezahlen eine Akkreditierung nicht verhindern dürfte.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 14 Tage 21:22:52)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 14 Tage 21:20:40)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:59:24)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014

Da jetzt in der BFO steht, dass der Mitgliedsbeitrag während des Jahres zu zahlen ist, kann sich das Mitglied bis zum 31.12.2014 für eine fristgerechte (=fällige) Beitragsleistung Zeit lassen. Daher gibt es kein Ruhen der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung ohne Beitragsleistung bis zum 31.12.2014.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:41:58)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.

  • "der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag" lässt außen vor wann der Mitgliedsbeitrag fällig ist oder wann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich ist. Sofern für den Zeitraum noch kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde hat man kein Stimmrecht.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:41:49)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.

  • "der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag" lässt außen vor wann der Mitgliedsbeitrag fällig ist oder wann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich ist. Sofern für den Zeitraum noch kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde hat man kein Stimmrecht.

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Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:40:41)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

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(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

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Antworten auf Anregungen

  • Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014: Ich finde zwar nicht, dass diese Interpretation korrekt ist, aber selbst wenn: Hier steht „oder noch nicht“, das ist also jedenfalls abgedeckt.

  • "der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag" lässt außen vor wann der Mitgliedsbeitrag fällig ist oder wann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich ist. Sofern für den Zeitraum noch kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde hat man kein Stimmrecht.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Eindeutigkeit: Stichtag für Fälligkeit explizit angeben

"ist während des Kalenderjahres zu entrichten."

Der fett markierte Teil ist die relevante Aussage des Satzes, denn damit bleibt es dem Mitglied überlassen, wann es den Mitgliedsbeitrag bezahlt und damit gibt es nur den 31.12.(2014) als Frist für eine rechtzeitige Beitragsentrichtung. ... Aufgrund dieser Fakten ist ein Ruhen des Mitgliedsstatus erst nach dem 31.12.(2014) möglich.

Ich hab schon einmal an anderer Stelle geschrieben, dass es ganz einfach wäre das Problem zu beheben, indem man reinschreibt, dass die Fälligkeit des MB jeweils am 1.1. des Jahres ist (mit der von Vilinthril erwähnten Frist von 15 Tagen, die ich hier auch explizit reinschreiben würde, WEIL WO SONST WÜRDE MAN DIESE INFO SUCHEN!!!)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Definition der Fristen in der GO

Die Definitionen der Fristen sollten mE in der GO abgebildet werden, selbst wenn da nur stehen sollte "durch einfachen beschluss der BGF".

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung direkt: Thema 1846
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 22:54:18)
i4229: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume in denen der für diesen Zeitraum fällige Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

In der Satzung möge geändert werden.

Alter Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.

Neuer Text

(9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.

Begründung

Ich bin mir nicht sicher ob überhaupt eine Änderung nötig ist, aber eine derartig detaillierte Beschreibung wie in der Gegeninitiative halte ich für völlig kontraproduktiv.

Was gilt eigentlich derzeit?

  • Die Beitragentrichtung ist während dem betroffenen Jahr möglich sowie im 4. Quartal des Vorjahres.

  • Zu einem Zeitpunkt stimmberechtigt ist nur wer bereits den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

  • Satzung, GO und BFO lassen (beabsichtigt) offen ob es ein Monats- oder Jahresbeitrag ist

Dafür kann man unmöglich so viele Sätze brauchen wie im anderen Antrag...

Toleranzfristen sind ein ganz eigenes Thema und sollten getrennt behandelt werden damit auch eine getrennte Zustimmung/Ablehnung zu Änderungsvorschlägen möglich ist.

Antworten auf Anregungen

  • Fällig ist der Mitgliedsbeitrag erst am 31.12.2014: Ich finde zwar nicht, dass diese Interpretation korrekt ist, aber selbst wenn: Hier steht „oder noch nicht“, das ist also jedenfalls abgedeckt.

  • "der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag" lässt außen vor wann der Mitgliedsbeitrag fällig ist oder wann eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags möglich ist. Sofern für den Zeitraum noch kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde hat man kein Stimmrecht.

  • Definition der Fristen in der GO- Seh ich auch so, werde ich als eigenen Antrag einbringen :)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: schade

Aber dein Punkt2 ist auch nur Vermutung.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Fristen in die Geschäftsordnung, nicht Satzung

Fristen bitte in die Geschäftsordnung, nicht die Satzung überfrachten.