you are viewing a single comment's thread.

view the rest of the comments →

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Neue Anregung: Textverbesserung

Der Zweck des Arzneimittelgesetzes liegt unter anderem darin, die Überprüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Ausnahmebestimmungen für sogenannte „homöopathische Arzneimittel“ untergraben dieses Ziel jedoch. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich daher für eine Streichung aller Paragraphen zu homöopathischen Arzneispezialitäten aus dem Arzneimittelgesetz aus. Stattdessen sollen „homöopathische Zubereitungen“, die durch die hohe Verdünnung toxikologisch unbedenklich sind, ähnlich Nahrungsergänzungsmitteln frei verkäuflich sein und deren Qualität über eine eigene Verordnung oder in der Verordnung zu Nahrungsergänzungsmitteln geregelt werden. Der ausschließliche Verkauf in der Apotheke täuscht hier Wissenschaftlichkeit und staatliche Anerkennung dieser Scheinmedikation vor.