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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: So sieht es die Bundesgeschäftsordnung bereits vor, allerdings unter dem Printzip der Freiwilligkeit

Die Bundesgeschäftsordnung sieht in §3(2) vor, dass "Bei der Entscheidung sollen speziell vorangegangene Bundesgeneralversammlungen berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.".

Die Planung und Organisation einer Bundesgeneralversammlung beruht prinzipiell einmal unter dem Prinzip der Freiwilligkeit und es ist nicht einmal notwendig, dass eine Landesorganisation sich bewirbt, sondern auch Crews, welche für diesen Zweck zuvor gegründet werden, können dies tun.

Sollte sich niemand bewerben, so wird auch derzeit schon eine Landesorganisation bestimmt.

Wie soll allerdings die Organisation einer Bundesgeneralversammlung durchgesetzt werden?