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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Kurzbezeichnung „PIRATEN“ für EU-Wahl ermöglichen. Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur Satzungsänderung direkt: Thema 1700 Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative Phase: Neu (15 days 00:54:17 left) i3833: Kurzbezeichnung „PIRATEN“ für EU-Wahl ermöglichen.

Antrag

§1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Neuer Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder, sofern möglich, „PIRATEN“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Begründung

Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt.

Siehe §31 Abs. 1 , 1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436