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Satzungsadaptierung betreffend parlamentarischer Stellungnahmen (self.Allgemein)
submitted 6 years ago by LiquidBot
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[–]Alexis 0 points1 point2 points 6 years ago
Für die Erstellung einer parl. Stellungnahme benötige ich keine AG! Dafür genügt mein persönlicher Einsatz;
Das Problem ist jenes, dass wenn ein Mitglied - sei es ich oder ein anderes Mitglied - eine Stellungnahme erstellt bzw. mehrere Mitglieder eine umfassende Stellungnahme erstellt, und diese dann der Partei zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen möchte, dann muss/sollte - ein diesbezüglicher interner thematischer Diskurs erfolgen, bzw. - diese Stellungnahme von unabhängiger Stelle (im Sinne von "Nicht-Verfasser"/Nicht-Autoren) auf Vereinbarkeiten mit dem Programm, den Werten und Prinzipien der Partei erfolgen;
Jene welche Stellungnahme verfassen, könnte nicht jene sein, welche die Stellungnahmen auf Vereinbarkeiten überprüfen und dann auch noch eine Freigabe empfehlen und die Freigabe zur Veröffentlichung auch noch entscheiden; Hier bedarf es durchaus interner Kontrolle und Kompetenztrennungen!
Theoretisch könnte man es in der gegenwärtigen Situation (weniger Mitglieder) auch so machen, dass eventuell von Mitglieder verfassten Stellungnahmen, einfach an den jeweiligen LV von Landespartei und ggf. auch der Bundespartei übermittelt werden, und dass dann die Organe in den jeweiligen Gremien, nach sorgfältiger Lektüre der Stellungnahme entscheiden, ob sie diese Stellungnahmen auch im Namen der Bundespartei bzw. Landespartei abgeben und veröffentlichen wollen oder nicht; Wie die Entscheidung auch ausfallen würde, in jedenfalls müssten dann die jeweiligen Organe spätesten im Rahmen von Organ-/Gremienentlastungen dazu Stellung nehmen und ihre Entscheidung begründen.
[–]Desertrold 0 points1 point2 points 6 years ago
Landesvorstände wie Bundesvorstände sind nicht dazu zu da, um zu entscheiden, was Parteilinie ist. Basta.
[–]Alexis 0 points1 point2 points 6 years ago*
In dem Punkt, dass LV/BV nicht die Parteilinie bestimmen, geb ich dir Recht.
Jedoch, da diese Gremien für die Außenrepräsentation (mit-)verantwortlich sind, wäre eine Prüfung von Stellungnahmen welche veröffentlicht werden, dann sehr wohl Aufgabe von Landesvorstände (vorwiegend bei Landesparteien und weniger bei Landsorganisationen) bzw. Aufgabe der Bundesvorstände. Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, wenn die Basis über diesbezügliche Stellungnahmen (mit-)entscheidet; jedoch stellt sich da die Frage der "Arbeitsbereitschaft im Allg.".
jetzt liest nochmal meinen ersten Post und dann hammas ja vielleicht.
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[–]Alexis 0 points1 point2 points ago
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