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[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Gehört mE in BGO

Ich glaube nicht, dass die Bundesfinanzordnung die richtige Stelle ist. Das gehört mE nicht in die Bundesfinanzordnung, sondern eher in die Bundesgeschäftsordnung - entweder unter "§ 2 Mitgliedschaft" oder "§ 6 Mitglieder von Organen".

Zudem könnte man auch noch einfügen: "Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Abstimmungen, an denen das säumige Mitglied im Rahmen seiner Organstellung teilnimmt", um nochmal ganz klar zu machen, was gemeint ist.