you are viewing a single comment's thread.

view the rest of the comments →

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Wien: Zur Vorlage an den LV
Antrag an den LV: Thema 3766
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 29 Tage 23:58:22)
i6973: Klarstellung betreffend dem zulässigen Engagement von Basismitgliedern im Rahmen der NR-Wahl 2017, bei politischen Mitbewerbern

Vorbemerkung: Vorrausschauend um etwaige Misstrauensanträge im Anschluss an die Nationalratswahl vorzubeugen, sollen die (Mitglieder) Orgaen des Landesvorstandsgremiums der Wr. Piratenpartei klarstellen, welches anderweitige Engagement im Rahmen der Nationalratswahl in Ordnung geht und welches abzulehnen sei.

Die Organe des des Landesvorstandsgremiums der Wr. Piratenpartei umgehenst, zeitnah klarzustellen, welches Engagement von Basismitgliedern (ohne Organfunktionen) bei anderen Parteien im Zuge der anstehenden Nationalratswahl als mit den Werten und Prinzipien sowie mit dem Landesparteiprogramm und den Interessen der Wr. Landespartei vereinbar ist und welches dies nicht ist. Die Entscheidungen sind mitsamt Begründungen im Wiki kundzutun.

U.a. sollen nachfolgende politischen Mitbewerber im Rahmen der Konformitätsprüfung berücksichtigt werden:

  • EU-Austrittspartei,

  • Gemeinsam für Wien / Gemeinsam für Österreich,

  • Plattform der Unabhängigen,

  • Die Partei,

  • FPÖ,

  • Liste Kurz / ÖVP,

  • SPÖ,

  • Grüne,

  • Team Stronach,

  • Neos,

  • Kommunistische Partei Österr.,

  • Kommunistische Linkspartei,

  • Aufbruch,

  • WienAndas / Österreich Andas.=

Selbstredent steht es den Organe des Landesvorstandsgremium der Wr. Landespartei frei, weitere Parteien, Listen, Bündnisse und Bewegungen mitzuberücksichtigen.

Persönliche Notiz:

Begründungen:

  • Vorbeugung von Parteiausschlussverfahren, wie es im Nachhinein an die Wienwahl erfolgte.

  • Schaffung von Gewissheit für Basismitglieder, wo ein weiteres Politisches Engagement keine negativen Auswirkungen, im Sinne eines Parteiausschlussverfahren mit sich bringt.

  • Sollte unter Umständen die Organe des Bundesvorstandsgremiums in naher Zukunft an einem Antrag betreffend einem etwaigen Bündnis der PPö mit anderen Parteien im Zuge der Nationalratswahlen arbeiten, so könnte die die obigen Beschlussfassungen durchaus einen Orientierungsrahmen für die (Mitglieder) Organe des Bundesvorstandsgremiums darstellen.

  • Durchaus könnten diese Beschluss, dass äußere Profil der Wiener Piratenpartei schärfen und Interessierte bzw. Wahlberechtigte im Allgemeinen, erhalten Klarheit über die Positionierung der Wiener Piratenpartei zu den politischen Mitbewerbern.