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[–]Desertrold 0 points1 point ago

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ad 1) Kann nicht, weil ein Automatismus das verhindert. Betrifft der Fall Belange der BGF, ist der betreffende SR automatisch zum sBSR zu bestellen und hat damit kein Stimmrecht. Desweiteren gehe ich sehr wohl davon aus, dass gewählte Organe der PPat soviel Anstand hätten und sich im Zweifelsfall der Stimme enthalten würden, sollte in den EBV berufen werden. Ist ja auch eine Charakterfrage. ad 2) BGV ist eine Funktion, ich nehme daher an, es handelt sich um BV & BGF und damit ist klar, dass es sich um ein politisches Amt handelt und daher eine Funktion als SR ausgeschlossen ist. ad 3) könnte man nachbessern und klarer formulieren. Es gilt, dass jede Doppelfunktion eines jeden SR ausgeschlossen ist, mit Ausnahme LGF/BGF.

Im übrigen lese ich diesen Gegenantrag mehr als Kommentar denn als wirklich Antrag, da er nur dann Sinn ergibt, wenn die neue SGO auch umgesetzt wird. Es wäre daher besser den eigentlichen Antrag zu ändern, oder aber hier einen vollständigen Antrag mit gesamter SGO zur Abstimmung zu bringen.