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[–]illionas 3 points4 points ago

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+1 ich glaube mit "Kampagnenarbeit geleistet werden" rechtfertigt man sowohl Kampagnen der Partei als auch Teilnahme einzelner Mitglieder an Unterstützenden Aktionen.

(Ein Mitglied des SG wäre womöglich Befangen wenn es zB einen Ausschlussantrag gegen ein Mitglied aufgrund dieser Tätigkeit gäbe. Diesen gibt es aber derzeit nicht, also ist es wohl irrelevant.)

[–]Desertrold 1 point2 points ago

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Es wäre auch dann egal, weil es ja eine Ini samt Beschluss dazu gäbe. Außerdem ist es für einen SR ja nicht erheblich, ob er befangen ist oder nicht, sondern ob er seine Unbefangenheit glaubhaft machen kann und er sich um objektive Bearbeitung des Antrags >bemüht<. Es wäre also in jedem Fall in Ordnung, wenn man seiner Aufgabe gewissenhaft nachkommt.