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Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:58:46)
i6770: Konformitätsprüfungen durch Alle Mitglieder der Piraten

Alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, sollen darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:58:36)
i6771: Konformitätsprüfungen durch Landesvorstände

Die jeweiligen Landesvorstände der Landesorganisatione bzw. der Landesparteien, sollen darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Bundesweite Themen: Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:57:23)
i6772: Konformitätsprüfungen durch Bundesvorstand

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:57:12)
i6773: Konformitätsprüfungen durch erweiterte Bundesvorstand

Der erweiterte Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:57:02)
i6774: Konformitätsprüfungen durch (Bundes-)Schiedsgericht

Die Mitglieder des Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Neu (noch 2 Tage 23:47:53)
i6775: das alles nicht, eine "Konformitätsprüfung" ist nur für Schiedsgerichtsverfahren von Bedeutung und wird von diesem durchgeführt

Eine "Konformitätsprüfung" ist nur im Laufe eines SG Verfahrens von Belang und ist daher, wie auch klar geregelt, durch das SG im jeweiligen Fall durchzuführen. Es steht jedem frei sich bei anderen Organisationen zu betiligen und es steht auch jedem frei dieses Engagenement beim SG durch einen AA / MA anzuzeigen. Hier werden INIs eingebracht, die keine Relevanz haben, aber jede Menge Arbeit erzeugen, die in bester alex'scher Manier dann andere zu erledigen haben, und genau nichts bringen.

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Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 23:59:47)

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 23:55:46)
i6775: das alles nicht, eine "Konformitätsprüfung" ist nur für Schiedsgerichtsverfahren von Bedeutung und wird von diesem durchgeführt

Eine "Konformitätsprüfung" ist nur im Laufe eines SG Verfahrens von Belang und ist daher, wie auch klar geregelt, durch das SG im jeweiligen Fall durchzuführen. Es steht jedem frei sich bei anderen Organisationen zu beteiligen und es steht auch jedem frei, dieses Engagenement beim SG durch einen AA / MA anzuzeigen. Hier werden INIs eingebracht, die keine Relevanz haben, aber jede Menge Arbeit erzeugen, die in bester alex'scher Manier dann andere zu erledigen haben, und genau nichts bringen.

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Neuer Änderungswunsch: Vollkommen sinnlose zeitvergeudung

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:42:55)
i6769: Konformitätsprüfungen durch LO/LP-Mitglieder

Alle Mitglieder der jeweiligen Landesorganisation bzw Landesparteien der Piraten, sollen darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:42:53)
i6770: Konformitätsprüfungen durch Alle Mitglieder der Piraten

Alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, sollen darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:41:51)
i6771: Konformitätsprüfungen durch Landesvorstände

Die jeweiligen Landesvorstände der Landesorganisatione bzw. der Landesparteien, sollen darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:41:50)
i6772: Konformitätsprüfungen durch Bundesvorstand

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:41:48)
i6773: Konformitätsprüfungen durch erweiterte Bundesvorstand

Der erweiterte Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

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Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage): Thema 3611
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 18:41:47)
i6774: Konformitätsprüfungen durch (Bundes-)Schiedsgericht

Die Mitglieder des Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Österreichs, soll darüber entscheiden, bei welchen politischen Organisationen und Parteien ein politisches Engagement der Mitglieder, über jenes Engagement bei den Piraten akzeptiert bzw. nicht akzeptiert wird.

Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:

  • (Bundes-)Schiedsgericht,

  • jeweiligen Landesvorstände,

  • jeweilige Basis – alle Mitglieder – der betroffenen Landespartei bzw. Landesorganisation,

  • Bundesvorstand, der Piratenpartei Österreichs.

  • Erweiterter Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

  • alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs;

Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.

Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei

Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.

Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Neuer Änderungswunsch: Klarstellung

Kannst du bitte klarstellen, warum du behauptest, eine solche Abgrenzung von politischen "Mitbewerbern" sei ausschließlich im Interesse von Alexis, und nicht auch

  • im Interesse des AA-AS (1 BV) ist, welcher auch im Rahmen der letzen Anhörung klar zum Ausdruck brachte, dass es jetzt auch um die Abgrenzung von politischen Mitbewerbern geht,

  • im Interesse von Aussenstehenden (Interessierten, Wähler) ist, die sich ein klares politisches Bild von den Piraten wünschen, sprich für diese klar erkennbar ist, welchen anderen Parteien die Piraten eher nahe stehen und von welchen parteien sie weiter entfernt sind;

Ich betone, es eine unhaltbare Unterstellung ist, dass eine solche Abgrenzung allein von mir erwünscht ist! Dies ist auch den Protokollen der Piratenpartei zu entnehmen!

[–]Desertrold 0 points1 point ago

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Diskutiert wird bitte im reddit und nicht im liquid und außerdem wurde andernorts schon alles zu dem Thema gesagt. Was den AA angeht, ist es Aufgabe des SG diese Einordnung vorzunehmen, das entspricht der Beschlusslage. Es ist im Interesse des BV, dass die aktuelle Beschlusslage Anwendung findet und nicht irgendwelche unedigen Meinungsbilder, die hunderte von Emails erzeugen und genau nichts bewirken, außer dass sich wieder mal alle mit Dir - Alexis beschäftigen.

[–]Alexis 0 points1 point ago

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"etwaige Vereinbarkeiten" sind auch für neue Mitglieder vom Interesse, welche bspw. auch bei einer anderen politischen Vereinigung, Partei oder Liste Mitglied oder aktiv sind! Folglich ist es eine schlichte falsche Behauptung, dass "Vereinbarungen" nur im Rahmen von "Ausschlussverfahren" von Relevanz seien....

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Diskussion (noch 3 Tage 22:55:32)
i6812: Auch für Neumitglieder als auch für Mitglieder der Piraten, ist dies sehr wohl von besonderem Interesse!

Nachdem eine Mitgliedschaft bei den Piraten, aufgrund einer weiterenMitgliedschaft als auch einem etwaigen Engagement bei einer anderen Politischen Partei, Liste oder politischen Vereinigung, untersagt werden kann, ist eine sog. "Vereinbarkeit" nicht ausschließlich nur bei Ausschlussverfahren von Relevanz! Sondern eigentlich von grundlegender Bedeutung.
 

Begründung:
 

§ 4. (4): "Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen ..... , die den Zielen oder Grundwerten der Piratenpartei grob zuwiderlaufen; .... "
 

Und damit, hier keine Willkür, darüber bestimmt, bei welchen Mitglied eine weitere Mitgliedschaft bei einer anderen Partei (Liste, Organisation, Vereinigung) akzeptiert wird bzw. nicht akzeptiert wird, bzw. Neumitgliedern und auch Mitgliedern hier einen klaren Handlungsrahmen zu gegen, sind diese Meinungsbilder durchaus sinnvoll und zweckmässig!

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Eingefroren (noch 2 Tage 23:59:15)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Abstimmung (noch 2 Tage 23:59:01)

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

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Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)