you are viewing a single comment's thread.

view the rest of the comments →

[–]LiquidBot[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 3050
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Neu (noch 14 Tage 21:47:11)
i6085: Ergänzung der Bundesgeschäftsordnung um einen § 19 Gefahr im Verzug

Beschlussantrag:

In die Bundesgeschäftsordnung wird ein zusätzlicher § 19 eingefügt:

''' § 19 Gefahr im Verzug

Bei einem Eintreten von nicht vorhersehbareren Umständen, die geeignet sind der Piratenpartei einen gravierenden und nachhaltigen Schaden zuzufügen, sind die zuständigen Organe in zu begründenden Ausnahmefällen berechtigt und verpflichtet, zur Abwendung dieser Gefahren, die von der Bundesgeschäftsordnung sonst vorgeschriebenen Fristen für die Einberufung von Versammlungen, in dem Maße zu verkürzen, wie es zur Abwendung des zu erwartenden Schadens unbedingt notwendig ist. Über andere Tagesordnunspunkte als solche, die mit der Schadensabwendung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, darf bei einer unter diesen besonderen Bedingungen einberufenen Versammlung nicht abgestimmt werden '''

Begründung:

Es können immer wieder Umstände eintreten, die rasches Handeln notwendig machen, um Schaden von der Partei abzuwenden. Für solche Ausnahmesituationen ist es unverzichtbar, dass die Handlungsfähigkeit der Partei gesichert ist.