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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 9 Tage 23:59:59)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 11 Tage 12:05:24)
i4276: Nur unmittelbare Stimmabgabe auf Offline-Versammlungen

Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Aufgrund seiner Nachvollziehbarkeit, sowie der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs bzw unmittelbarer Abstimmung, ist im Online-Abstimmungs-Tool der Piratenpartei Österreichs die mittelbare Stimmabgabe durch Bevollmächtigung möglich. Da alle diese Voraussetzungen offline nicht erfüllt werden können und erhöhte Missbrauchsgefahr besteht, ist auf Offline-Versammlungen ausschließlich unmittelbare Stimmabgabe erlaubt.

Begründung

Damit mittelbare Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen äquivalent zu jenen im Liquid wären, müssten folgende Kriterien erfüllt sein: Diskussion und Entscheidung live nachvollziehbar (garantierter Livestream) zwischen zwei Abstimmungen die Möglichkeit geben sämtliche Vollmachten zu verändern Man muss für unterschiedliche Anträge unterschiedlich mittelbar abstimmen können Per mittelbarer Stimmabgabe können keine geheimen Abstimmungen durchgeführt werden, da es an der Nachvollziehbarkeit mangelt. Mittelbare Stimmabgabe muss für alle Teilnehmer klar erkennbar sein, d.h. wer durch wen mittelbar abgestimmt hat. Mittelbare Stimmabgabe sollten gleicher Form sein, d.h. transitiv und unbeschränkt - Und zwar im Sinne derer die mittelbar abstimmen wollen. Ein Beispiel: Angenommen eine Person darf von maximal 3 anderen bevollmächtigt werden. Wer entscheidet dann wer diese 3 sind? First-come-first-serve?

Weitere Probleme sind:

Spontananträge, GO-Anträge und Meinungsbilder Wie ist hier zu verfahren? Gilt eine Universalvollmacht auch für Spontananträge oder gerade für diese nicht? Das Mitglied hatte ja bei der Mitgliederversammlung vorher Zeit das Antragsbuch zu studieren und daher zu entscheiden, wem es vertraut. Wenn sich nun die Anträge ändern, verändert sich eventuell, wem man vertraut. Bevor Spontananträge abgestimmt werden, müsste es also die Möglichkeit geben, von dem Spontanantrag zu erfahren und gegebenenfalls das Vertrauen zu verändern. Gleiches gilt für GO-Anträge und Meinungsbilder Schwierigere Situation für Wahlhelfer und Moderation d.h. entweder schätzen ob gerad genug Stimmkarten oben sind wird unmöglich oder durch eine Sitzordnung nach Anzahl der Vollmachten Die weitergegebene mittelbare Stimmabgabe müsste (aus Datenschutzgründen unter einem frei gewählten Pseudonym) jederzeit für jedes anwesende und nicht-anwesende Mitglied transparent einsehbar sein und protokolliert werden.

Mittelbare Abstimmung im Liquid unterscheidet sich also grundlegend von jenen bei Mitgliederversammlungen und ist daher nicht zuzulassen.

Der Antrag war in ähnlicher Form schon einmal im Liquid: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3108.html und hat dort knapp die 70% Mehrheit verpasst. Außerdem fand nur wenig Diskussion statt, da dies gerade in einer stressigen Zeit rund um das UE-Sammeln war. Ich hoffe, dass nun reger diskutiert wird und habe außerdem den Antrag ausführlicher begründet.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 11 Tage 12:01:21)
i4278: Mittelbare Beteiligung bzw. Delegationen bei Mitgliederversammlungen nicht zulassen

Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Jedes Mitglied hat das Recht auf mittelbare Beteiligung (z.B. Stimmabgabe) gemäß der LDO durch Bevollmächtigung. Eine solche Bevollmächtigung wird an anderer Stelle in unseren Parteidokumenten auch als Delegation bezeichnet. Bei physischen Mitgliederversammlungen hingegen ist ausschließlich eine unmittelbare Beteiligung (z.B. Stimmabgabe) zulässig.

Begründung

Basis ist https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3721.html, daher ist eine vollständige Begründung auch dort zu finden.

In diesem Antrag versuche ich auf beide Seiten einzugehen, also auch die Argumente für https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3872.html zu berücksichtigen.

Der Hinweis dass wir auch die Bezeichnung "Delegation" an anderer Stelle verwenden ist sicher nicht verkehrt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist kann man diesen Hinweis immer noch streichen, er ruft aber auch dann keine Widersprüche hervor.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Umformulierung

„Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme gemäß der LDO mittelbar abzugeben. Da bei physischen Mitgliederversammlungen im Gegensatz dazu wichtige Rahmenbedingungen wie Nachvollziehbarkeit, Transparenz sowie die jederzeitige Möglichkeit der unmittelbaren Stimmabgabe bzw. des Widerrufs der mittelbaren Stimmabgabe nicht gegeben sind, ist bei physischen Mitgliederversammlungen nur die unmittelbare Stimmabgabe zulässig.“

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Begründung hinzufügen

Bei umstrittenen Themen sollte schon die Satzung zumindest einen Satz Erklärung enthalten

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 11 Tage 11:57:10)
i4278: Mittelbare Beteiligung bzw. Delegationen bei Mitgliederversammlungen nicht zulassen

Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Jedes Mitglied hat das Recht auf mittelbare Beteiligung (z. B. Stimmabgabe) gemäß der LDO durch Bevollmächtigung. (Eine derartige Bevollmächtigung wird an anderer Stelle in unseren Statuten auch als Delegation bezeichnet.) Bei physischen Mitgliederversammlungen ist hingegen ausschließlich eine unmittelbare Beteiligung (z. B. Stimmabgabe) zulässig, da hier wichtige Rahmenbedingungen wie Nachvollziehbarkeit, Transparenz sowie die jederzeitige Möglichkeit der unmittelbaren Stimmabgabe bzw. des Widerrufs der Bevollmächtigung nicht gegeben sind.

Begründung

Basis ist https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3721.html, daher ist eine vollständige Begründung auch dort zu finden.

In diesem Antrag versuche ich auf beide Seiten einzugehen, also auch die Argumente für https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3872.html zu berücksichtigen.

Der Hinweis dass wir auch die Bezeichnung "Delegation" an anderer Stelle verwenden ist sicher nicht verkehrt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist kann man diesen Hinweis immer noch streichen, er ruft aber auch dann keine Widersprüche hervor.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Begründung reicht eh ;)

Danke für die Begründung - diese reicht!

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 9 Tage 10:55:06)
i4276: Nur unmittelbare Stimmabgabe auf Offline-Versammlungen

Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Aufgrund seiner Nachvollziehbarkeit, sowie der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs bzw unmittelbarer Abstimmung, ist im Online-Abstimmungs-Tool der Piratenpartei Österreichs die mittelbare Stimmabgabe durch Bevollmächtigung möglich. Da alle diese Voraussetzungen offline nicht erfüllt werden können und erhöhte Missbrauchsgefahr besteht, ist auf Offline-Versammlungen ausschließlich unmittelbare Stimmabgabe erlaubt.

Begründung

Damit mittelbare Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen äquivalent zu jenen im Liquid wären, müssten folgende Kriterien erfüllt sein:

Diskussion und Entscheidung live nachvollziehbar (garantierter Livestream) zwischen zwei Abstimmungen die Möglichkeit geben sämtliche Vollmachten zu verändern

Man muss für unterschiedliche Anträge unterschiedlich mittelbar abstimmen können

Per mittelbarer Stimmabgabe können keine geheimen Abstimmungen durchgeführt werden, da es an der Nachvollziehbarkeit mangelt.

Mittelbare Stimmabgabe muss für alle Teilnehmer klar erkennbar sein, d.h. wer durch wen mittelbar abgestimmt hat.

Mittelbare Stimmabgabe sollten gleicher Form sein, d.h. transitiv und unbeschränkt - Und zwar im Sinne derer die mittelbar abstimmen wollen. Ein Beispiel: Angenommen eine Person darf von maximal 3 anderen bevollmächtigt werden. Wer entscheidet dann wer diese 3 sind? First-come-first-serve?

Weitere Probleme sind:

Spontananträge, GO-Anträge und Meinungsbilder: Wie ist hier zu verfahren?

Gilt eine Universalvollmacht auch für Spontananträge oder gerade für diese nicht?

Das Mitglied hatte ja bei der Mitgliederversammlung vorher Zeit das Antragsbuch zu studieren und daher zu entscheiden, wem es vertraut.

Wenn sich nun die Anträge ändern, verändert sich eventuell, wem man vertraut. Bevor Spontananträge abgestimmt werden, müsste es also die Möglichkeit geben, von dem Spontanantrag zu erfahren und gegebenenfalls das Vertrauen zu verändern. Gleiches gilt für GO-Anträge und Meinungsbilder

Schwierigere Situation für Wahlhelfer und Moderation d.h. entweder schätzen ob gerad genug Stimmkarten oben sind wird unmöglich oder durch eine Sitzordnung nach Anzahl der Vollmachten

Die weitergegebene mittelbare Stimmabgabe müsste (aus Datenschutzgründen unter einem frei gewählten Pseudonym) jederzeit für jedes anwesende und nicht-anwesende Mitglied transparent einsehbar sein und protokolliert werden.

Mittelbare Abstimmung im Liquid unterscheidet sich also grundlegend von jenen bei Mitgliederversammlungen und ist daher nicht zuzulassen.

Der Antrag war in ähnlicher Form schon einmal im Liquid: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3108.html und hat dort knapp die 70% Mehrheit verpasst. Außerdem fand nur wenig Diskussion statt, da dies gerade in einer stressigen Zeit rund um das UE-Sammeln war. Ich hoffe, dass nun reger diskutiert wird und habe außerdem den Antrag ausführlicher begründet.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 9 Tage 08:51:33)
i4276: Nur unmittelbare Stimmabgabe auf Offline-Versammlungen

Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Aufgrund seiner Nachvollziehbarkeit, sowie der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs bzw unmittelbarer Abstimmung, ist im Online-Abstimmungs-Tool der Piratenpartei Österreichs die mittelbare Stimmabgabe durch Bevollmächtigung möglich. Da alle diese Voraussetzungen offline nicht erfüllt werden können, ist auf Offline-Versammlungen ausschließlich unmittelbare Stimmabgabe erlaubt.

Begründung

Damit mittelbare Stimmabgabe bei Mitgliederversammlungen äquivalent zu jenen im Liquid wären, müssten folgende Kriterien erfüllt sein:

Diskussion und Entscheidung live nachvollziehbar (garantierter Livestream) zwischen zwei Abstimmungen die Möglichkeit geben sämtliche Vollmachten zu verändern

Man muss für unterschiedliche Anträge unterschiedlich mittelbar abstimmen können

Per mittelbarer Stimmabgabe können keine geheimen Abstimmungen durchgeführt werden, da es an der Nachvollziehbarkeit mangelt.

Mittelbare Stimmabgabe muss für alle Teilnehmer klar erkennbar sein, d.h. wer durch wen mittelbar abgestimmt hat.

Mittelbare Stimmabgabe sollten gleicher Form sein, d.h. transitiv und unbeschränkt - Und zwar im Sinne derer die mittelbar abstimmen wollen. Ein Beispiel: Angenommen eine Person darf von maximal 3 anderen bevollmächtigt werden. Wer entscheidet dann wer diese 3 sind? First-come-first-serve?

Weitere Probleme sind:

Spontananträge, GO-Anträge und Meinungsbilder: Wie ist hier zu verfahren?

Gilt eine Universalvollmacht auch für Spontananträge oder gerade für diese nicht?

Das Mitglied hatte ja bei der Mitgliederversammlung vorher Zeit das Antragsbuch zu studieren und daher zu entscheiden, wem es vertraut.

Wenn sich nun die Anträge ändern, verändert sich eventuell, wem man vertraut. Bevor Spontananträge abgestimmt werden, müsste es also die Möglichkeit geben, von dem Spontanantrag zu erfahren und gegebenenfalls das Vertrauen zu verändern. Gleiches gilt für GO-Anträge und Meinungsbilder

Schwierigere Situation für Wahlhelfer und Moderation d.h. entweder schätzen ob gerad genug Stimmkarten oben sind wird unmöglich oder durch eine Sitzordnung nach Anzahl der Vollmachten

Die weitergegebene mittelbare Stimmabgabe müsste (aus Datenschutzgründen unter einem frei gewählten Pseudonym) jederzeit für jedes anwesende und nicht-anwesende Mitglied transparent einsehbar sein und protokolliert werden.

Mittelbare Abstimmung im Liquid unterscheidet sich also grundlegend von jenen bei Mitgliederversammlungen und ist daher nicht zuzulassen.

Der Antrag war in ähnlicher Form schon einmal im Liquid: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3108.html und hat dort knapp die 70% Mehrheit verpasst. Außerdem fand nur wenig Diskussion statt, da dies gerade in einer stressigen Zeit rund um das UE-Sammeln war. Ich hoffe, dass nun reger diskutiert wird und habe außerdem den Antrag ausführlicher begründet.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 9 Tage 08:40:32)
i4297: keine Änderung des Status Quo, Vollmachten samt Ausweiskopie gelten weiterhin

keine Änderung des Status Quo, Vollmachten samt Ausweiskopie gelten weiterhin

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1859
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 9 Tage 08:38:03)
i4297: keine Änderung des Status Quo, Vollmachten samt Ausweiskopie gelten weiterhin

keine Änderung des Status Quo, Vollmachten samt Ausweiskopie gelten weiterhin

Bisher waren Vollmachten nicht verboten, das soll auch so bleiben.

Hier eine Vollmacht zum Download.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Das ist nicht der Status Quo

Seit der Streichung der mittelbaren Stimmabgabe auf BGVen 2010 wurde diese auf keiner Generalversammlung mehr angewandt. Diskussionen dazu gab es immer wieder, jedoch haben sie sich nicht durchgesetzt. Der Status Quo entspricht damit eindeutig einer reinen unmittelbaren Stimmabgabe auf der BGV.
 

Anmerkung: Die Vollmacht entspricht keiner offiziellen Vorlage durch die Piratenpartei.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: TÄUSCHUNG

Status Quo ist seit 2010, dass Vollmachten nicht zugelassen werden.

Hier soll der Abstimmung auf der BGV vorgegriffen werden. Sehr unredlich - statt einfach die demokratische Abstimmung vor Ort zuzulassen. Tsss....