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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 19:25:17)
i3877: kein Beschluss ohne vorherige Analyse

Es werden Abstimmungen ohne Kostenanalyse gestartet.

Dazu stellen sich einige Fragen, die vor so einer Abstimmung beantwortet werden müssen.

Wozu dient der Mitgliedsbeitrag?

Zumindest für die Fixkosten, die unabhängig von gewonnen Mandaten bei Wahlen sind.

Das wären die Kosten für die Infrastruktur (EDV, Sekretariat, etc.).

"Welche Mitgliederanzahl erwarten wir?"

Nach meinem Kenntnisstand hat die Reduzierung des Mitgliedsbeitrages keine Auswirkung gezeigt, da die Mitgliederanzahl stabil geblieben ist.

"Welche Kosten erwarten wir für Wahlen?"

Die eventuellen Zuschüsse, Förderungen, etc. sind als Zuckerl zu verstehen. Wir müssen Wahlkämpfe aus den laufenden Mitgliedsbeiträgen bestreiten.

"Wie gehen wir mit diversen Aufwänden um?"

Was ist mit den persönlichen Kosten für Wahlveranstaltungen? Was ist mit Fahrtkosten?

Diese Liste lässt sich sicherlich noch weiter fortsetzen, allerdings brauchen wir über Mitgliedsbeiträge nicht abzustimmen, bevor diese Fragen nicht geklärt sind.

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:21:47)
i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:21:38)
i3676: Mitgliedsbeitrag ab 2014: 5€/Monat, 50€/Jahr bei Vorauszahlung
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:20:26)
i3679: Mitgliedsbeitrag 10€ pro Monat, Sozialtopf für finanzschwache Mitglieder
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:20:15)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:19:03)
i3688: Mitgliedsbeitrag 20€ - mehr Geld für die LO - flexibleres System
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:18:42)
i3690: Mitgliedsbeitrag: 1% vom Brutto Gehalt, mind 46,42€ max 528€ pro Jahr
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:17:28)
i3714: keine Änderung
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Phase: Diskussion (noch 6 Tage 10:15:51)
i3774: Mitgliedsbeitrag: 20€ fix, jährlich, ab 4.Q Vorauszahlung möglich.
die BGF soll die Fixkosten als Entscheidungshilfe angeben

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Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 15:19:43)
i3877: kein Beschluss ohne vorherige Analyse
Pro-Argument: Immer ohne Analyse ;-(

Das ist wohl die Sinnvollste Geschichte hier. Evaluieren was wir wirklich brauchen und den Mitgliedsbeitrag daran anpassen. Ich würde da sogar auf eine 1/2jahres Regelung gehen in den ersten paar Jahren wo ab jetzt ordentlich gearbeitet werden können soll ;-)

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:39:10)
i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe

https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:38:56)
i3676: Mitgliedsbeitrag ab 2014: 5€/Monat, 50€/Jahr bei Vorauszahlung
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:37:47)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:36:29)
i3688: Mitgliedsbeitrag 20€ - mehr Geld für die LO - flexibleres System
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:35:01)
i3692: Mitgliedsbeitrag: Festlegung durch Antrag und Abstimmung auf BGV
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:34:48)
i3714: keine Änderung
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:32:22)
i3682: MB piratisch anarchisch
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:31:03)
i3877: kein Beschluss ohne vorherige Analyse
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:29:50)
i3737: Mitgliedsbeitrag monatlich ändern - an irgendeinen index anpassen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:29:40)
i3765: Mitgliedsbeitrag: 3€ pro Monat an jedes neue Mitglied überweisen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:28:31)
i3689: Mitgliedsbeiträge abschaffen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:25:19)
i3759: Mitgliedsbeiträge abschaffen - Spenderlevel einführen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:25:09)
i3736: Mitgliedsbeitrag: €2,-/Monat einfach berechnet, nicht zuviel
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:23:59)
i3763: Mitgliedsbeitrag: 1€ pro Monat an jedes neue Mitglied überweisen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:23:48)
i3764: Mitgliedsbeitrag: 2€ pro Monat an jedes neue Mitglied überweisen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:23:39)
i3766: Mitgliedsbeitrag: 4€ pro Monat an jedes neue Mitglied überweisen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 12:23:28)
i3767: Mitgliedsbeitrag: 5€ pro Monat an jedes neue Mitglied überweisen
mindestens 56€ im Jahr, da Mitgliedsbeitrag sonst unter den Fixkosten liegt

siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 11:53:15)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich
Kontra-Argument: Weit unter den Fixkosten

https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 07:28:39)
i3714: keine Änderung

Wir müssen erst unsere Finanzstrukturen in Ordnung bringen. Die Höhe des derzeitigen Mitgliedsbeitrags ist zu experimentellen Zwecken ausreichend.

@mindestens 56 euro im jahr: "wenn das durch 40% des Mitgliedsbeitrags gedeckt werden soll, brauchen wir also 33.420€ Gesamteinnahmen, was ein jährlicher Beitrag von ca. 56€ wäre, wenn man von 600 zahlenden Mitgliedern ausgeht."

was soll denn mit den anderen 60% passieren?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 07:24:29)
i3714: keine Änderung

Wir müssen erst unsere Finanzstrukturen in Ordnung bringen. Die Höhe des derzeitigen Mitgliedsbeitrags ist zu experimentellen Zwecken ausreichend.

@mindestens 56 euro im jahr: "wenn das durch 40% des Mitgliedsbeitrags gedeckt werden soll, brauchen wir also 33.420€ Gesamteinnahmen, was ein jährlicher Beitrag von ca. 56€ wäre, wenn man von 600 zahlenden Mitgliedern ausgeht."

was soll denn mit den anderen 60% passieren? ausserdem sind: Antritt EU-Wahl (Druckkostenbeitrag): 3600€ keine Fixkosten.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 5 Tage 07:18:17)
i3714: keine Änderung

Wir müssen erst unsere Finanzstrukturen in Ordnung bringen. Die Höhe des derzeitigen Mitgliedsbeitrags ist zu experimentellen Zwecken ausreichend.

@mindestens 56 euro im jahr: "Um auf einen niedrigeren "Mindestbeitrag" zu kommen, könnte man auch die fixe 40/60 Regel aufheben..."

ausserdem sind: Antritt EU-Wahl (Druckkostenbeitrag): 3600€ keine Fixkosten.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 4 Tage 21:52:50)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich

Einleitung

tl;dr: 30,- pro Jahr, freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge bis €500,-, 15,- ab 3. Quartal, Vorauszahlung ab 4. Quartal möglich

Antrag

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €30,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Bei einer Zahlung ab dem Beginn des 3. Quartals (1. Juli) beträgt der Mitgliedsbeitrag €15,–. Freiwillige höhere Mitgliedsbeitragszahlungen sind, wenn sie explizit als Mitgliedsbeitrag gekennzeichnet und gewünscht sind, bis zur Höhe von €500,– zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.

Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren

Begründung

  • Warum €30,–? Nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Kein Vielfaches von 12,–, daher keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich.

  • Warum €15,– ab dem 3. Quartal? Fairere Beitragsgestaltung für Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

  • Warum höhere freiwillige Zahlungen? Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit die Partei unkompliziert mit einem höheren Beitrag zu unterstützen. Höhere Zahlungen werden nicht automatisch als Spende verbucht, sondern wenn gewünscht als höhere Mitgliedsbeiträge. Zur Sicherstellung der Absicht kann dies einfach mit dem betreffenden Mitglied abgeklärt werden.

  • Warum Stichtag für Vorauszahlung? Klares Datum, leichtere Administration.

  • Warum elektronische Information? Eh logisch, aber so ist es festgeschrieben und wenn die BGF eine Aussendung vergisst bzw. etwas fehlerhaft ist, kann das Mitglied nicht belangt werden.

Anregungen

Zu den Fixkosten siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

Ja, der Mitgliedsbeitrag würde dann unter den 56,- bei 600 zahlenden Mitgliedern liegen. Diese ergäben 33600. Ein höherer Mitgliedsbeitrag würde jedoch meiner Meinung nach zu einem relativ starken Mitgliederrückgang führen, weshalb ich nicht glaube, dass die 600 Zahler erreicht werden würden.

30,- wären immer noch eine klare Verbesserung zu den derzeitigen 12,- und es bestünde mit diesem Antrag die Möglichkeit für alle einfach freiwillig etwas mehr zu leisten. Gleichzeitig ist die Hürde für neue Mitglieder nicht zu groß und auch finanzschwache Menschen können Mitglieder werden oder bleiben. Mit etwas mehr als 1000 zahlenden Mitgliedern wären auch mit diesem Antrag die Fixkosten gedeckt.

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 4 Tage 21:49:40)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich

Einleitung

tl;dr: 30,- pro Jahr, freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge bis €500,-, 15,- ab 3. Quartal, Vorauszahlung ab 4. Quartal möglich

Antrag

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €30,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Bei einer Zahlung ab dem Beginn des 3. Quartals (1. Juli) beträgt der Mitgliedsbeitrag €15,–. Freiwillige höhere Mitgliedsbeitragszahlungen sind, wenn sie explizit als Mitgliedsbeitrag gekennzeichnet und gewünscht sind, bis zur Höhe von €500,– zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.

Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren

Begründung

  • Warum €30,–? Nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Kein Vielfaches von 12,–, daher keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich.

  • Warum €15,– ab dem 3. Quartal? Fairere Beitragsgestaltung für Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

  • Warum höhere freiwillige Zahlungen? Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit die Partei unkompliziert mit einem höheren Beitrag zu unterstützen. Höhere Zahlungen werden nicht automatisch als Spende verbucht, sondern wenn gewünscht als höhere Mitgliedsbeiträge. Zur Sicherstellung der Absicht kann dies einfach mit dem betreffenden Mitglied abgeklärt werden.

  • Warum Stichtag für Vorauszahlung? Klares Datum, leichtere Administration.

  • Warum elektronische Information? Eh logisch, aber so ist es festgeschrieben und wenn die BGF eine Aussendung vergisst bzw. etwas fehlerhaft ist, kann das Mitglied nicht belangt werden.

Anregungen

Zu den Fixkosten siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

Ja, der Mitgliedsbeitrag würde dann unter den 56,- bei 600 zahlenden Mitgliedern liegen. Diese ergäben 33600. Ein höherer Mitgliedsbeitrag würde jedoch meiner Meinung nach zu einem relativ starken Mitgliederrückgang führen, weshalb ich nicht glaube, dass die 600 Zahler erreicht werden würden.

30,- wären immer noch eine klare Verbesserung zu den derzeitigen 12,- und es bestünde mit diesem Antrag die Möglichkeit für alle einfach freiwillig etwas mehr zu leisten. Gleichzeitig ist die Hürde für neue Mitglieder nicht zu groß und auch finanzschwache Menschen können Mitglieder werden oder bleiben. Mit etwas mehr als 1000 zahlenden Mitgliedern wären auch mit diesem Antrag die Fixkosten gedeckt. Und weiters fände ich es wichtig eher über die 40/60 Regelung nachzudenken, da die Fixkosten für alle Landesorganisationen wichtig sind.

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Phase: Diskussion (noch 4 Tage 12:10:12)
i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst festzulegen, beträgt zwischen €20,– und €1000,– im Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Trifft ein Mitglied keine andere Auswahl, so beträgt der Mitgliedsbeitrag €40,– im Jahr. Mitgliedsbeitragszahlungen über €1000,– im Jahr werden als Spenden angesehen. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren.

Begründung

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3235.html hatte die besten Chancen. Diese Variante spricht nun explizit von einer jährlichen Zahlung.

Der Schieberegler im Mitgliederformular bzw. im Admidio-Profil wär schon vorbereitet ;)

Antwort auf Anregung „Wie trifft man die Auswahl? Durch die Überweisung von 20€?“: WLKIKIV, steht in der Zeile über dieser Zeile. ABER: auch wenn man mehr einzahlt als man ausgewählt hat, dann wird das erst ab "über €1000,– im Jahr als Spende angesehen".

@Fixkosten: Dieser Antrag sieht einen Standard-Mitgliedsbeitrag von 40€ im Jahr vor. Bei 800 zahlenden Mitgliedern würde dies die Fixkosten decken. Abgesehen davon würde ich eine Diskussion über die 60/40 Aufteilung der Mitgliedsbeiträge anregen :)

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Phase: Diskussion (noch 3 Tage 23:33:25)
i3690: Mitgliedsbeitrag: 1% vom Brutto Gehalt, mind 46,42€ max 528€ pro Jahr
die BGF soll die Fixkosten offen legen!!

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i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€
die BGF soll die Fixkosten offen legen!!

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Phase: Diskussion (noch 3 Tage 23:32:04)
i3679: Mitgliedsbeitrag 10€ pro Monat, Sozialtopf für finanzschwache Mitglieder
die BGF soll die Fixkosten offen legen!!

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Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 18:59:50)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich
Kontra-Argument: argument sozialer verträglichkeit ist durch individuelle minderung entkräftbar

Grundsatz sollte Fixkosten decken. Härtefällen kann leicht durch Ausnahmeregelung vorgebeugt werden

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 17:00:32)
i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€
Kontra-Argument: psychologisch falsch - streicht finanzielles hervor

Gerade Neumitglieder sollten sich nicht schon vor der Zahlung gedanklich mit der hohe des Beitrages beschäftigen müssen. Je mehr Beschäftigung damit, desto negativer der Eindruck von der partei insesamt

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 16:58:23)
i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€
Kontra-Argument: suggeriert finanzielle Instabilität und schreckt damit spender ab

Wirkt ungewohnt und zwar auf eine negative Art und weise. Ungewohntes wird grundsätzlich negativer aufgefasst als gewohntes. Wir haben schon so ungewöhnliche Forderungen - da müssen wir nicht organisatorisch noch eines drauf setzen.

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:11:25)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Deckt Fixkosten

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:11:16)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Ermöglicht Überzahlung

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:11:04)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Rabatt ermuntert zu jährlicher Zahlung

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Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:09:53)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Liegt nicht über dem Beitrag, den andere Parteien verlangen

(sofern der Rabatt in Anspruch genommen wird)

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:09:44)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Klar verständlich und eingängig

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:08:35)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Gegen soziale Härtefälle - auch Arme können mitmachen

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:08:22)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Ermuntert zu Dauerauftrag

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:07:13)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 8,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 36,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind als Spenden zu verbuchen. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF ein Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,- pro Kalenderjahr zu gewähren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um 36€ ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der höchste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 8€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:05:00)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich
Kontra-Argument: Keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich = NACHTEIL

Weil Daueraufträge (in relevanter Höhe) der Partei nützen. Die etwaigen Bankgebühren kann man durch Rabatte bei jährlicher Zahlung großteils eliminieren.

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:01:49)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 8,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 36,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind als Spenden zu verbuchen. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF ein Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,- pro Kalenderjahr zu gewähren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der individuellen Beitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um 36€ ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der höchste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 8€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 02:01:34)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Pro-Argument: Stichtag für Vorauszahlung --> Klares Datum, leichtere Administration.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 3 Tage 01:16:40)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
unklare Formulierung ausbessern

„Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,-“ heißt was genau? Einen Nachlass UM €12 oder einen Nachlass auf einen reduzierten Beitrag VON €12? So, wie's da steht, kann es nur Ersteres sein, gemeint ist aber wohl Zweiteres …?

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 23:14:12)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 8,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 36,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind als Spenden zu verbuchen. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der individuellen Beitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um 36€ ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der höchste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 8€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 23:13:57)
i3770: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 6 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens €6,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 22,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit mindestens EUR 50,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind Spenden. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 23:13:45)
i3770: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 6 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens €6,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 22,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit mindestens EUR 50,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind Spenden. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 22:50:02)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)
Vorauszahlung doppelt?

Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.“

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 11:58:56)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich

Einleitung

tl;dr: 30,- pro Jahr, freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge bis €500,-, 15,- ab 3. Quartal, Vorauszahlung ab 4. Quartal möglich

Antrag

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €30,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Bei einer Zahlung ab dem Beginn des 3. Quartals (1. Juli) beträgt der Mitgliedsbeitrag €15,–. Freiwillige höhere Mitgliedsbeitragszahlungen sind, wenn sie explizit als Mitgliedsbeitrag gekennzeichnet und gewünscht sind, bis zur Höhe von €500,– zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.

Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren

Begründung

  • Warum €30,–? Nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Kein Vielfaches von 12,–, daher keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich.

  • Warum €15,– ab dem 3. Quartal? Fairere Beitragsgestaltung für Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

  • Warum höhere freiwillige Zahlungen? Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit die Partei unkompliziert mit einem höheren Beitrag zu unterstützen. Höhere Zahlungen werden nicht automatisch als Spende verbucht, sondern wenn gewünscht als höhere Mitgliedsbeiträge. Zur Sicherstellung der Absicht kann dies einfach mit dem betreffenden Mitglied abgeklärt werden.

  • Warum Stichtag für Vorauszahlung? Klares Datum, leichtere Administration.

  • Warum elektronische Information? Eh logisch, aber so ist es festgeschrieben und wenn die BGF eine Aussendung vergisst bzw. etwas fehlerhaft ist, kann das Mitglied nicht belangt werden.

Anregungen

Fixkosten

Zu den Fixkosten siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

Ja, der Mitgliedsbeitrag würde dann unter den 56,- bei 600 zahlenden Mitgliedern liegen. Diese ergäben 33600. Ein höherer Mitgliedsbeitrag würde jedoch meiner Meinung nach zu einem relativ starken Mitgliederrückgang führen, weshalb ich nicht glaube, dass die 600 Zahler erreicht werden würden.

30,- wären immer noch eine klare Verbesserung zu den derzeitigen 12,- und es bestünde mit diesem Antrag die Möglichkeit für alle einfach freiwillig etwas mehr zu leisten. Gleichzeitig ist die Hürde für neue Mitglieder nicht zu groß und auch finanzschwache Menschen können Mitglieder werden oder bleiben. Mit etwas mehr als 1000 zahlenden Mitgliedern wären auch mit diesem Antrag die Fixkosten gedeckt. Und weiters fände ich es wichtig eher über die 40/60 Regelung nachzudenken, da die Fixkosten für alle Landesorganisationen wichtig sind.

Soziale Verträglichkeit

Ja, Härtefällen kann wohl durch Ausnahmeregelungen vorgebeugt werden. Nicht jedoch den meines Erachtens dann häufiger vorkommenden Fällen in denen Interessierte sagen: "Nein, 60,- sind mir zu viel". Diese kommen sicherlich nicht zur BGF betteln, um einen niedrigeren Mitgliedsbeitrag zu bekommen. Desweiteren wird hier immer die oftmals gehörte Antwort kommen: "X Euro muss dir die Partei doch wert sein, das sind lediglich X Packungen Zigaretten oder X Bier im Monat."

Monatliche Zahlung

Ja, ich verstehe die Vorteile von monatlicher Bezahlung. Ich sehe jedoch auch die Nachteile und denke, dass diese eindeutig überwiegen. Desweiteren halte ich eine monatliche Bezahlung bei 30,- bzw. 15,- nicht für sinnvoll.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 11:58:38)
i3777: Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich

Einleitung

tl;dr: 30,- pro Jahr, freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge bis €500,-, 15,- ab 3. Quartal, Vorauszahlung ab 4. Quartal möglich

Antrag

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €30,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Bei einer Zahlung ab dem Beginn des 3. Quartals (1. Juli) beträgt der Mitgliedsbeitrag €15,–. Freiwillige höhere Mitgliedsbeitragszahlungen sind, wenn sie explizit als Mitgliedsbeitrag gekennzeichnet und gewünscht sind, bis zur Höhe von €500,– zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden.

Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren

Begründung

  • Warum €30,–? Nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Kein Vielfaches von 12,–, daher keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich.

  • Warum €15,– ab dem 3. Quartal? Fairere Beitragsgestaltung für Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

  • Warum höhere freiwillige Zahlungen? Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit die Partei unkompliziert mit einem höheren Beitrag zu unterstützen. Höhere Zahlungen werden nicht automatisch als Spende verbucht, sondern wenn gewünscht als höhere Mitgliedsbeiträge. Zur Sicherstellung der Absicht kann dies einfach mit dem betreffenden Mitglied abgeklärt werden.

  • Warum Stichtag für Vorauszahlung? Klares Datum, leichtere Administration.

  • Warum elektronische Information? Eh logisch, aber so ist es festgeschrieben und wenn die BGF eine Aussendung vergisst bzw. etwas fehlerhaft ist, kann das Mitglied nicht belangt werden.

Anregungen

Fixkosten

Zu den Fixkosten siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905

Ja, der Mitgliedsbeitrag würde dann unter den 56,- bei 600 zahlenden Mitgliedern liegen. Diese ergäben 33600. Ein höherer Mitgliedsbeitrag würde jedoch meiner Meinung nach zu einem relativ starken Mitgliederrückgang führen, weshalb ich nicht glaube, dass die 600 Zahler erreicht werden würden.

30,- wären immer noch eine klare Verbesserung zu den derzeitigen 12,- und es bestünde mit diesem Antrag die Möglichkeit für alle einfach freiwillig etwas mehr zu leisten. Gleichzeitig ist die Hürde für neue Mitglieder nicht zu groß und auch finanzschwache Menschen können Mitglieder werden oder bleiben. Mit etwas mehr als 1000 zahlenden Mitgliedern wären auch mit diesem Antrag die Fixkosten gedeckt. Und weiters fände ich es wichtig eher über die 40/60 Regelung nachzudenken, da die Fixkosten für alle Landesorganisationen wichtig sind.

Soziale Verträglichkeit

Ja, Härtefällen kann wohl durch Ausnahmeregelungen vorgebeugt werden. Nicht jedoch den meines Erachtens dann häufiger vorkommenden Fällen in denen Interessierte sagen: "Nein, 60,- sind mir zu viel". Diese kommen sicherlich nicht zur BGF betteln, um einen niedrigeren Mitgliedsbeitrag zu bekommen. Desweiteren wird hier immer die oftmals gehörte Antwort kommen: "X Euro muss dir die Partei doch wert sein, das sind lediglich X Packungen Zigaretten oder X Bier im Monat."

Monatliche Zahlung

Ja, ich verstehe die Vorteile von monatlicher Bezahlung. Ich sehe jedoch auch die Nachteile und denke, dass diese eindeutig überwiegen. Desweiteren halte ich eine monatliche Bezahlung bei 30,- bzw. 15,- nicht für sinnvoll.

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 01:59:02)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 8,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 36,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind als Spenden zu verbuchen. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Ab dem 3. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der individuellen Beitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um 36€ ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der höchste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 8€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Neue Anregung: „explizit gewünscht“?

Klingt seltsam. Gemeint ist wohl, dass man bei der Überweisung dies explizit angeben muss?

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Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:56:20)
i3773: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 10 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 10,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 60,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF ein Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,- pro Kalenderjahr zu gewähren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und mindestens den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um die Hälfte ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der hchjste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 10€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:55:06)
i3770: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 6 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens €6,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 22,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit mindestens EUR 50,-. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind möglich. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein und mindestens den gesamten Beitrag für das nächste Jahr umfassen. Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:52:54)
i3792: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 5 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 5,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 10,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit EUR 50,-. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF ein Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,- pro Kalenderjahr zu gewähren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Vorauszahlungen für Folgejahre sind zulässig. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein (Widmung). Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

EUR 5,- ist leicht zu merken, das gibt es als Geldschein. Insgesamt sind 60€ pro jahr zu zahlen, was dem höchsten Mitgliedsbeitrag einer anderen Partei (konkret der SPÖ) entspricht. Damit werden wir nicht plötzlich zur teuersten Partei Österreichs. Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:52:42)
i3773: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 10 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 10,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 60,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF ein Mitgliedsbeitragserlass bis zur Höhe von EUR 12,- pro Kalenderjahr zu gewähren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind zulässig. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein (Widmung). Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um die Hälfte ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der hchjste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 10€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:52:25)
i3770: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 6 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens €6,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 22,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit mindestens EUR 50,-. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind zulässig. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein (Widmung). Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der Mitgliedsbeitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Tage 00:52:11)
i3775: Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.

Neuer Text

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 8,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen EUR 36,- Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt somit mindestens EUR 60,-. Über ein Kalenderjahr mehr als 6 Monate hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen sind als Spenden zu verbuchen. Auf individuelle Anfrage ist von der BGF der Mitgliedsbeitrag auf bis zu EUR 12,- pro Kalenderjahr zu reduzieren - eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind zulässig. Eine solche Vorauszahlung muss explizit gewünscht sein (Widmung). Jedes Mitglied ist mindestens einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten sowie die Möglichkeit der individuellen Beitragsreduzierung zu informieren.

Begründung

Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Der Rabatt muss so hoch sein, dass es einen starken Anreiz gibt, ihn auch in Anspruch zu nehmen. Eine Reduktion um 36€ ist ein solcher starker Anreiz. 60€ pro Jahr ist der höchste Mitgliedsbeitrag der anderen Parteien. 60€/Jahr verlangt zB die SPÖ. Gleichzeitig sind 8€/Monat eine Höhe, in der man gerne nen Dauerauftrag einrichtet. Daueraufträge haben es an sich, dass sie oft ungeprüft mehrere Jahre laufen, weshalb diese vorteilhaft für die Partei sind.

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Vorauszahlung jederzeit zulassen

Wenn jemand 3 Jahre auf einmal zahlen will - warum nicht?

bitte ändern zu: "Vorauszahlungen für Folgejahre sind zulässig"

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 14 Tage 23:59:25)

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Neues Pro-Argument: Monatliche Zahlung

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 14 Tage 23:59:44)

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Neues Kontra-Argument: beträgt zwischen €20,– und €1000,– im Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten

... ist während des Kalenderjahres zu entrichten.

Das heißt ich kann meinen MB auch erst am 30.12.2014 bezahlen und bin trotzdem das ganze Jahr Pirat?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: Stichtag für Zahlungen

ein Stichtag, wann die Zahlungen fällig werden, sollte genauer aus dem Text hervorgehen

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neues Pro-Argument: Jährliche Zahlung reduziert Verwaltungsaufwand

schließlich muss ja regelmäßig überprüft werden, ob noch aktives Mitglied und daher berechtigt.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Geschäftsordnungsänderung direkt: Thema 1644
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)