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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 1 Jahr 11 Monate 9 Tage 23:59:28)

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 8 Tage 08:58:47)
i3852: Stabile finanzielle Administration
politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 8 Tage 08:47:33)
i3852: Stabile finanzielle Administration

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.
 

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme, sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebahrung (Vorbereitung für die Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Auf Antrag stellt das Bundessekretariat jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariates erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei in keinem Organ vertreten sein.
 
 

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche

  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%

  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 8 Tage 08:39:30)
i3852: Stabile finanzielle Administration

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.
 

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme, sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebahrung (Vorbereitung für die Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Auf Antrag stellt das Bundessekretariat jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariates erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei in keinem Organ vertreten sein und muss politische Tätigkeiten für die Partei von mit dieser Aufgabe strikt trennen.
 
 

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche

  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%

  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.
 

Anregungen

politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

Guter Punkt. Ich habe das geändert. In der bezahlten Zeit darf die Person keiner politischen Arbeit für die Partei nachgehen bzw. die Zeit die für politische Arbeit draufgeht, darf auf keinen Fall verrechnet werden. Der Disclaimer richtet sich weniger an den DN, sondern mehr an die Partei, damit da keine falschen Erwartungen aufkommen. Das ist wichtig, denn sonst wird die Person mit Themen wie "organisiere uns doch X oder Y" zugemüllt.

Wenn gewünscht ist, dass vom Bundessekretariat auch organisatorische Themen mit bezahlten Leuten abgehandelt werden, dann muss man personell aufrüsten. Zweite Person, gleicher Stundenumfang, weitere 0,71€ pro Nase und ab gehts. It's your choice. Ich bringe gerne diesbezüglich einen Zusatzantrag ein, halte das aber persönlich für eine schlechte Idee.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neues Argument
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 8 Tage 08:33:28)
i3852: Stabile finanzielle Administration
Kontra-Argument: Fachkompetenz der BGF

Ohne klares Anforderungsprofil an die BGF halte ich den Vorschlag für Hunbug. Darüber hinaus sind die Rechte und Pflichten der BGF mE dermaßen wirr (Mitgliedsbeitragthematik) und auch die "Weiterentwicklung" der Geschäftsordnung durch Leute, die in organisatorischen Belangen absolut keine Erfahrung und kein Talent haben, halte ich für fatal.

Wer Verantwortung für oragnisatorische Belange hat, sollte auch das Recht haben, die REgeln für die Organisation festzulegen. Ein etwaiges Vetorecht, bzw. eine Bestätigung durch LQFB oder den BV oder andere Organe halte ich für notwendig.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Anregung
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 6 Tage 06:48:46)
i3852: Stabile finanzielle Administration
Tippfehler: Gebarung

Von der Wiege bis zur Bahre: in Österreich führt die Gebarung zur Gebahrung.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 2 Monate 4 Tage 12:02:44)
i3852: Stabile finanzielle Administration

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Antrag jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche

  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%

  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.
 

Anregungen

politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

Guter Punkt. Ich habe das geändert. In der bezahlten Zeit darf die Person keiner politischen Arbeit für die Partei nachgehen bzw. die Zeit die für politische Arbeit draufgeht, darf auf keinen Fall verrechnet werden. Der Disclaimer richtet sich weniger an den DN, sondern mehr an die Partei, damit da keine falschen Erwartungen aufkommen. Das ist wichtig, denn sonst wird die Person mit Themen wie "organisiere uns doch X oder Y" zugemüllt.

Wenn gewünscht ist, dass vom Bundessekretariat auch organisatorische Themen mit bezahlten Leuten abgehandelt werden, dann muss man personell aufrüsten. Zweite Person, gleicher Stundenumfang, weitere 0,71€ pro Nase und ab gehts. It's your choice. Ich bringe gerne diesbezüglich einen Zusatzantrag ein, halte das aber persönlich für eine schlechte Idee.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 11:10:58)
i4021: Strukturreform Konsensantrag

Die Satzung soll wie folgt geändert werden:

Änderung von Absatz (1) des § 13:

Alt

§ 13. Landesorganisationen (LOs)

(1) Die LOs sind organisatorische Untereinheiten der Piratenpartei Österreichs. Es kann pro Bundesland nur eine LO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine LO für mehrere Bundesländer eingerichtet werden.

Neu

§ 13. Landesorganisationen (LOs) und Landesparteien

(1) Landesorganisationen und Landesparteien sind organisatorisch nachgeordnete Einheiten der Piratenpartei Österreichs. Es kann pro Bundesland nur eine Landesorganisation oder eine Landespartei geben. Eine vermögensrechtliche Haftung der Bundespartei für die Landesparteien besteht nicht.

Erweiterung von § 13

(5) Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen. Die Landespartei muss mit ihrer Satzung zumindest die in § 22 aufgeführten Anforderungen erfüllen.

(6) Die folgenden Parteien sind territoriale Gliederungen der Piratenpartei Österreichs auf Landesebene:

  • Auflistung folgt nach Gründung der Landesparteien

Hinzufügen eines neuen § 22

§ 22 Anforderungen an Landesparteien

(1) Die Landespartei ist eine territoriale Gliederung der Bundespartei auf Landesebene und hat dies in ihrer Satzung festzuhalten.

(2) Landesparteien sind Organe der Bundespartei und im Sinne dieser Satzung und der Satzung der Bundespartei an Beschlüsse gebunden, unbeschadet der finanziellen und organisatorischen Unabhängigkeit der Landespartei. Eine vermögensrechtliche Haftung der Bundespartei für die Landesparteien besteht nicht.

(3) Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei.

(4) Änderungen an Programm, Satzung oder Geschäftsordnung der Landespartei dürfen nur durch eine Landesgeneralversammlung oder das von der Bundespartei zur Verfügung gestellte Mittel der Liquid Democracy möglich sein. Die Liquid Democracy Ordnung der Bundespartei gilt daher auch für die Landespartei, kann aber für die Zwecke der Landespartei erweitert werden.

(5) Das Programm der Bundespartei wurde von allen Ländern beschlossen und ist von allen Ländern auch zu vertreten. Das Programm der Landespartei stellt eine Erweiterung dazu dar.

(6) Die Landespartei ist eine Landesorganisation der Piratenpartei Österreichs und hat daher die in Satzung und Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs festgeschriebenen Rechte und Pflichten einer Landesorganisation.

(7) Die Satzung der Landespartei ist die von der Piratenpartei Österreichs beschlossene Einheitssatzung.

Begründung

Alle weiteren Details können über Zusatzanträge abgeklärt werden.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:42:32)
i4022: Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien

Gemäß dem Meinungsbild i3913 beantrage ich folgende Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung:

Alle Referenzen auf Landesorganisationen (LOs) und Landesparteien sollen durch Regionalorganisationen (TOs) und Regionalparteien ersetzt werden.

Bundesland soll durch Region ersetzt werden.

Landesvorstand soll durch Regionalvorstand ersetzt werden.

Landesebene soll durch regionaler Ebene ersetzt werden.

Alle Änderungen betreffen Erwähnungen in Mehrzahl und Einzahl gleichermaßen.

Sämtliche bisherige Referenzen auf eine Regionale Mitgliederversammlung sind zu streichen.

Landesgeneralversammlung wird durch Regionale Generalversammlung ersetzt.

Bei allen weiteren Vorkommnissen soll der Präfix Landes durch den Präfix Regional ersetzt werden.

§13 soll um einen Absatz mit dem folgenden Text erweitert werden:

Text

Regionalorganisationen und Regionalparteien haben die Freiheit ihre Tätigkeitsebene in der Eigenbezeichnung, Bezeichnungen ihrer Organe und allgemein in ihrer Geschäftsordnung zu verwenden. Beispielsweise kann eine Regionalorganisation die vorwiegend auf Landesebene tätig ist, sich selbst als Landesorganisation und ihren Vorstand als Landesvorstand bezeichnen. Die in dieser Satzung zugesicherten Rechte und Pflichten sind davon unberührt.

Begründung

Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien hat 88% Zustimmung erhalten.

Dieser Antrag versucht den Unterschied zwischen Landes- und Ortsparteien zu nivellieren.

Der Bund wäre damit ein Dachverband in dem sich eine beliebige Untergliederung bilden kann. So wäre beispielsweise eine Regionalorganisation Graz möglich.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:33:09)
i4023: Zusatzantrag zu 4021: Auflösung der Landespartei durch BGV und EBV möglich

Ich beantrage die Satzung um folgende Absätze zu erweitern:

Satzung § 13

(x) Die Auflösung einer Landespartei erfolgt durch Beschluss der BGV mit mindestens 60% oder des EBV mit mindestens 90% seiner Stimmrechte.

Satzung § 22

(x) Die freiwillige Auflösung der Landespartei nach § 1 (4) Abs. 4 des PartG, kann durch Beschluss der BGV der Bundespartei, mit mindestens 60%, oder durch Beschluss des EBV der Bundespartei, mit mindestens 90% seiner Stimmrechte, erfolgen. Die Bundesgeschäftsführung ist infolge dieses Beschlusses dazu befugt die Landespartei beim Innenministerium zwecks der Auflösung zu vertreten. In diesem Fall tritt die Bundespartei die Rechtsnachfolge an.

Begründung

Auflösung durch BGV möglich hat 84% Zustimmung erhalten und Auflösung durch EBV möglich hat 83% Zustimmung erhalten

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:32:51)
i4022: Zusatzantrag zu 4021: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien

Gemäß dem Meinungsbild i3913 beantrage ich folgende Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung:

Alle Referenzen auf Landesorganisationen (LOs) und Landesparteien sollen durch Regionalorganisationen (ROs) und Regionalparteien ersetzt werden.

Bundesland soll durch Region ersetzt werden.

Landesvorstand soll durch Regionalvorstand ersetzt werden.

Landesebene soll durch regionaler Ebene ersetzt werden.

Alle Änderungen betreffen Erwähnungen in Mehrzahl und Einzahl gleichermaßen.

Sämtliche bisherige Referenzen auf eine Regionale Mitgliederversammlung sind zu streichen.

Landesgeneralversammlung wird durch Regionale Generalversammlung ersetzt.

Bei allen weiteren Vorkommnissen soll der Präfix Landes durch den Präfix Regional ersetzt werden.

§13 soll um einen Absatz mit dem folgenden Text erweitert werden:

Text

Regionalorganisationen und Regionalparteien haben die Freiheit ihre Tätigkeitsebene in der Eigenbezeichnung, Bezeichnungen ihrer Organe und allgemein in ihrer Geschäftsordnung zu verwenden. Beispielsweise kann eine Regionalorganisation die vorwiegend auf Landesebene tätig ist, sich selbst als Landesorganisation und ihren Vorstand als Landesvorstand bezeichnen. Die in dieser Satzung zugesicherten Rechte und Pflichten sind davon unberührt.

Begründung

Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien hat 88% Zustimmung erhalten.

Dieser Antrag versucht den Unterschied zwischen Landes- und Ortsparteien zu nivellieren.

Der Bund wäre damit ein Dachverband in dem sich eine beliebige Untergliederung bilden kann. So wäre beispielsweise eine Regionalorganisation Graz möglich.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:27:47)
i4024: Zusatzantrag zu 4021: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung

§ 13 der Satzung möge um folgenden Absatz ergänzt werden:

Text

(x) Der Vorstand der Landespartei muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Fällt die Zahl der Vorstände der Landespartei unter drei und hat die Landespartei keine Möglichkeit ohne eine Landesgeneralversammlung wieder einen vollzähligen Vorstand zu erhalten, so kann der EBV der Bundespartei bis zur nächsten Landesgeneralversammlung interimistische Nachfolger bestimmen.

Begründung

Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung hatte 88% Zustimmung

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:22:24)
i4021: Strukturreform Konsensantrag

Die Satzung soll wie folgt geändert werden:

Änderung von Absatz (1) des § 13:

Alt

§ 13. Landesorganisationen (LOs)

(1) Die LOs sind organisatorische Untereinheiten der Piratenpartei Österreichs. Es kann pro Bundesland nur eine LO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine LO für mehrere Bundesländer eingerichtet werden.

Neu

§ 13. Landesorganisationen (LOs) und Landesparteien

(1) Landesorganisationen und Landesparteien sind organisatorisch nachgeordnete Einheiten der Piratenpartei Österreichs. Es kann pro Bundesland nur eine Landesorganisation oder eine Landespartei geben. Eine vermögensrechtliche Haftung der Bundespartei für die Landesparteien besteht nicht.

Erweiterung von § 13

(5) Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen. Die Landespartei muss mit ihrer Satzung zumindest die in §22 aufgeführten Anforderungen erfüllen.

(6) Die folgenden Parteien sind territoriale Gliederungen der Piratenpartei Österreichs auf Landesebene:

  • (Auflistung folgt nach Gründung der Landesparteien)

Hinzufügen eines neuen § 22

§ 22 Anforderungen an Landesparteien

(1) Die Landespartei ist eine territoriale Gliederung der Bundespartei auf Landesebene und hat dies in ihrer Satzung festzuhalten.

(2) Landesparteien sind Organe der Bundespartei und im Sinne dieser Satzung und der Satzung der Bundespartei an Beschlüsse gebunden, unbeschadet der finanziellen und organisatorischen Unabhängigkeit der Landespartei. Eine vermögensrechtliche Haftung der Bundespartei für die Landesparteien besteht nicht.

(3) Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei.

(4) Änderungen an Programm, Satzung oder Geschäftsordnung der Landespartei dürfen nur durch eine Landesgeneralversammlung oder das von der Bundespartei zur Verfügung gestellte Mittel der Liquid Democracy möglich sein. Die Liquid-Democracy-Ordnung der Bundespartei gilt daher auch für die Landespartei, kann aber für die Zwecke der Landespartei erweitert werden.

(5) Das Programm der Bundespartei wurde von allen Ländern gemeinschaftlich beschlossen und ist von allen Ländern auch zu vertreten. Das Programm der Landespartei stellt eine Erweiterung dazu dar.

(6) Die Landespartei ist eine Landesorganisation der Piratenpartei Österreichs und hat daher die in Satzung und Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs festgeschriebenen Rechte und Pflichten einer Landesorganisation.

(7) Die Satzung der Landespartei ist die von der Piratenpartei Österreichs beschlossene Einheitssatzung.

Begründung

Alle weiteren Details können über Zusatzanträge abgeklärt werden.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 24 Tage 10:20:21)
i4025: Zusatzantrag zu 4021: Mindestmitgliederanzahl

Die Satzung möge wie folgt geändert bzw. erweitert werden

in §13 (5)

Alter Text

Eine Landesorganisation kann eine Landespartei gründen.

Neuer Text

Eine Landesorganisation mit mindestens 10 Mitgliedern kann eine Landespartei gründen.

in §22

(8) Untergliederungen der Landespartei dürfen nicht gegründet werden wenn sie weniger als 10 Mitglieder haben.

Begründung

Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl hatte 74% Zustimmung.

Eine Zersplitterung bereitet zusätzlichen Aufwand da wir ja als Bundespartei den Rechenschaftsbericht ablegen müssen. Daher muss man hier einen guten Kompromiss zwischen zusätzlichem Verwaltungsaufwand und regionaler Handlungsfähigkeit finden. Bis 10 Personen arbeitet man als Crew oder AG recht effizient. Daher die Mindestanzahl von 10 Mitgliedern.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neues Kontra-Argument: BV => BGF => Sekretariat

Der BV wollte es nicht mehr machen, wurde die BGF "erfunden" (Linz, 2011), jetzt "will"/soll es die BGF nicht mehr machen, erfinden wir ein Sekretariat.

Ich glaube nicht, dass uns das weiter und weiter delegieren von Aufgaben irgendwie näher an die Erledigung bringt.

Eine Finanzierung eines Sekretariats wäre schön, aber dann könnten wir auch einfach die BGF bezahlen. Es gibt keinen Grund, dafür was neues zu erfinden.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 11 Tage 02:30:09)
i4116: Bezahlung organisatorischer MitarbeiterInnen (zb Bundes- oder andere Sekretariate) mit Dienstleistungsscheck in Höhe 10,-/Stunde

DLS sind in jeder Trafik zu haben (Legalisierung der guten alten Putzfrau), haben einen Wert von 10,- und kosten 10,20

einen Scheck = 10,- pro Stunde ist ein vernünftiger Wert (wie ja auch in anderen Anträgen vorgeschlagen)

DLS enthalten SV und alle legal notwendigen AN-/DN- etc. Beiträge.

MitarbeiterInnen, die mit DLS bezahlt werden, lösen diese einfach (sogar online) ein und haben ihr Geld. https://www.dienstleistungsscheck-online.at/dienstleistungsscheck-webapp/about/wieFunktioniertDlsOnline.jsf

Warum verkomplizieren, wenn es legal so einfach geht?

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Tätigkeitsbereich, Verantwortung und Haftung definieren

Welchen Tätigkeitsbereich darf ein Bundesekretariat ausfüllen? Welche Verantwortlichkeiten soll es geben? Wer haftet wofür?

Dieser Antrag ist zu ungenau definiert.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 09:55:38)
i4140: kein unbegrenzter Aufschlag zum Mitgliedsbeitrag + Auskunftspflicht gegenüber allen Mitgliedern, sonst wie i3852

Gegenargumente/Änderungen zu i3852

  • ) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden.

  • ) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag.

  • ) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz)

Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag aus den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag multipliziert mit der Erwartung der zahlenden Mitglieder, sowie der zur Zeit verfügbaren nicht zweckgebundenen Spenden. Der Betrag darf diese nicht überschreiten. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 09:35:31)
i3852: Stabile finanzielle Administration

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Antrag jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche

  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%

  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.
 

Anregungen

politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

Guter Punkt. Ich habe das geändert. In der bezahlten Zeit darf die Person keiner politischen Arbeit für die Partei nachgehen bzw. die Zeit die für politische Arbeit draufgeht, darf auf keinen Fall verrechnet werden. Der Disclaimer richtet sich weniger an den DN, sondern mehr an die Partei, damit da keine falschen Erwartungen aufkommen. Das ist wichtig, denn sonst wird die Person mit Themen wie "organisiere uns doch X oder Y" zugemüllt.

Wenn gewünscht ist, dass vom Bundessekretariat auch organisatorische Themen mit bezahlten Leuten abgehandelt werden, dann muss man personell aufrüsten. Zweite Person, gleicher Stundenumfang, weitere 0,71€ pro Nase und ab gehts. It's your choice. Ich bringe gerne diesbezüglich einen Zusatzantrag ein, halte das aber persönlich für eine schlechte Idee.
 

Welchen Tätigkeitsbereich darf ein Bundesekretariat ausfüllen? Welche Verantwortlichkeiten soll es geben? Wer haftet wofür?

Das steht klipp und klar im Antrag:ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei. Und in der Finanzordnung steht das nochmal deutlich präziser drinnen.

Diese Stelle ist für die finanzielle Administration zuständig. Punkt. Aus. Fertig. Und für sonst nichts. Was ist daran unklar? Wollen wir in unsere Satzungen und Ordnungen die Jobbeschreibung eines Buchhalters reinschreiben? Das ist doch völlig idiotisch. In welcher Welt lebt ihr denn alle?

Die Verantwortung ist auch glasklar geregelt:Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Die BGF haftet. Was soll ich hier noch dazuschreiben? Es kann sonst keiner haften. Hier geht es darum, dass die finanzielle Administration von einer Stelle gemacht wird, auf die die gesamte BGF Zugriff hat und dass das nicht wieder bei einer einzigen Person der BGF gebündelt wird, die dann die Partei lähmen kann wenn sie will.

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 09:34:29)
i3852: Stabile finanzielle Administration

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Antrag jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche

  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%

  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.
 

Anregungen

politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

Guter Punkt. Ich habe das geändert. In der bezahlten Zeit darf die Person keiner politischen Arbeit für die Partei nachgehen bzw. die Zeit die für politische Arbeit draufgeht, darf auf keinen Fall verrechnet werden. Der Disclaimer richtet sich weniger an den DN, sondern mehr an die Partei, damit da keine falschen Erwartungen aufkommen. Das ist wichtig, denn sonst wird die Person mit Themen wie "organisiere uns doch X oder Y" zugemüllt.

Wenn gewünscht ist, dass vom Bundessekretariat auch organisatorische Themen mit bezahlten Leuten abgehandelt werden, dann muss man personell aufrüsten. Zweite Person, gleicher Stundenumfang, weitere 0,71€ pro Nase und ab gehts. It's your choice. Ich bringe gerne diesbezüglich einen Zusatzantrag ein, halte das aber persönlich für eine schlechte Idee.
 

Welchen Tätigkeitsbereich darf ein Bundesekretariat ausfüllen? Welche Verantwortlichkeiten soll es geben? Wer haftet wofür?

Der Tätigkeitsbereich steht klipp und klar im Antrag:ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei. Und in der Finanzordnung steht das nochmal deutlich präziser drinnen. Diese Stelle ist für die finanzielle Administration zuständig. Punkt. Aus. Fertig. Und für sonst nichts. Was ist daran unklar? Wollen wir in unsere Satzungen und Ordnungen die Jobbeschreibung eines Buchhalters reinschreiben? Das ist doch völlig idiotisch. In welcher Welt lebt ihr denn alle?
 

Die Verantwortung ist auch glasklar geregelt:Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.Die BGF haftet. Was soll ich hier noch dazuschreiben? Es kann sonst keiner haften. Hier geht es darum, dass die finanzielle Administration von einer Stelle gemacht wird, auf die die gesamte BGF Zugriff hat und dass das nicht wieder bei einer einzigen Person der BGF gebündelt wird, die dann die Partei lähmen kann wenn sie will.

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Neue Anregung: "Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei..."

Einwand zu folgendem Passus:

"Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei..."

Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Genau dieser Unsinn macht die Partei handlungsunfähig. Wenn ich "Organ" schreibe, dann meine ich jedes Organ der Piratenpartei. Und jedes Mitglied wiederum kann einen Antrag an jedes Organ stellen. Das Organ prüft dann die Sinnhaftigkeit des Antrages. Es ist ja sinnlos, wenn alle die Buchhaltung mit unklar gestellten und unvollständigen oder einfach sinnlosen Detailanfragen zumüllen, weil ihnen gerade mal danach ist. Wozu haben wir denn dann Organe, wenn sie nicht koordinieren? Außerdem hat die BGF die personelle Verantwortung.

Ein Beispiel, wer und was aller Organe sind:

  • BGV

  • BV

  • BGF

  • LV

  • LGF

  • SG

Alle diese Organe können bei der Buchhaltung und auf Antrag eines Mitglieds Einblick nehmen. Jetzt schreibe ich aus Sicherheitsgründen eh schon nicht, dass die Anträge nur an die BGF gerichtet werden müssen, um Infos abfragen zu dürfen. Es ist eh schon problematisch, wenn da jedes Organ anfragen darf. Aber jedes Mitglied wäre der Overkill. Völlig sinnlos.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Neue Anregung: Die Budgetierung ist eigentlich ein eigener Punkt

Hier wird die Budgetierung wild in den Antrag zur Administration hineingemischt. Klar, brauchen wir Regeln, wie wir unser Budget planen und erstellen. Aber das hier mitten hineinzumischen ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Es ist ein ordentliches Budget zu erstellen - ja. Und ein Teil dieses Budgets sind die Kosten des Sekretariates. Eh klar. Warum muss das da drin stehen? Ich verstehe das nicht wirklich.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 01:05:37)
i4140: kein unbegrenzter Aufschlag zum Mitgliedsbeitrag + Auskunftspflicht gegenüber allen Mitgliedern, sonst wie i3852

Gegenargumente/Änderungen zu i3852

  • ) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden.

  • ) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag.

  • ) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz)

Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag, der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852

ad Anregungen

  • "Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei..." - eine Einnahmen- Ausgabenrechnung, sowie ein Budget (vorraussichtliche Einnahmen+Ausgaben) sollte stets geführt werden. Warum sollte jemand hier die Auskunft verweigert werden ? Die Mitglieder sollten die Möglichkeit haben - ohne Zwischenmediäre, wie Länder oder Bundesorgane - Auskunft zu erlangen.

  • Die Budgetierung ist eigentlich ein eigener Punkt - Stimmt, es könnten ja auch bisher noch nicht vorstellbare Budgetmittel verfügbar sein, korrigiert auf ,der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 01:05:35)
i4140: kein unbegrenzter Aufschlag zum Mitgliedsbeitrag + Auskunftspflicht gegenüber allen Mitgliedern, sonst wie i3852

Gegenargumente/Änderungen zu i3852

  • ) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden.

  • ) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag.

  • ) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz)

Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag, der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852

ad Anregungen

  • "Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei..." - eine Einnahmen- Ausgabenrechnung, sowie ein Budget (vorraussichtliche Einnahmen+Ausgaben) sollte stets geführt werden. Warum sollte jemand hier die Auskunft verweigert werden ? Die Mitglieder sollten die Möglichkeit haben - ohne Zwischenmediäre, wie Länder oder Bundesorgane - Auskunft zu erlangen.

  • Die Budgetierung ist eigentlich ein eigener Punkt - Stimmt, es könnten ja auch bisher noch nicht vorstellbare Budgetmittel verfügbar sein, korrigiert auf ,der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

sorry, this has been archived and can no longer be voted on

Bundesweite Themen: Satzung, Parteistruktur
Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung: Thema 1709
Ereignis: Neuer Entwurfstext der Initiative
Phase: Diskussion (noch 1 Monat 1 Tag 01:02:33)
i4140: kein unbegrenzter Aufschlag zum Mitgliedsbeitrag + Auskunftspflicht gegenüber allen Mitgliedern, sonst wie i3852

Gegenargumente/Änderungen zu i3852

  • ) kein nach oben ungedeckelter Kostenaufschlag an die Mitglieder: Akzeptieren der Beschlüsse über den Mitgliedsbeitrag und Finanzierung nur durch diese+Spenden.

  • ) Erstellung des notwendigen Budgets bevor die Kosten entstehen. Eine Kostenschätzung an die man sich hält muss erstellt werden - es darf keine unbegrenzte Kostenregression an den Mitgliedern geben. Eine solche Haftung steht auch nicht im Mitgliedsantrag.

  • ) nicht nur Organe, auch Mitglieder sollten Auskunftsrecht über Ein- und Ausgaben erhalten. (Transparenz)

Diese Argumente sind in folgender Initiative eingearbeitet, Unterschiede zum ursprünglichen fett. Daher der Gegenantrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zum Start des Finanzjahres im Voraus kalkulierten Betrag, der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

siehe Gegenargumente - sonst ist alles gleich behalten zu zu i3852

ad Anregungen

  • "Das Bundessekretariat stellt auf Anfrage jedes Mitglieds der Piratenpartei..." - eine Einnahmen- Ausgabenrechnung, sowie ein Budget (vorraussichtliche Einnahmen+Ausgaben) sollte stets geführt werden. Warum sollte jemand hier die Auskunft verweigert werden ? Die Mitglieder sollten die Möglichkeit haben - ohne Zwischenmediäre, wie Länder oder Bundesorgane - Auskunft zu erlangen.

  • "Die Budgetierung ist eigentlich ein eigener Punkt" - Stimmt, es könnten ja auch bisher noch nicht vorstellbare Budgetmittel verfügbar sein, korrigiert auf ,der die dem Bund voraussichtlich verfügbaren Budgetmittel nicht übersteigen darf.- hehe aber ein guter Punkt, der gleichzeitig ein Gegenargument zu i3852 ist - schließlich wird da eine neue Budgeteinnahmequelle eingeführt: Der Aufschlag auf den Mitgliedsbeitrag sollte dann wohl dort auch nicht stehen. :)