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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 23:59:13)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 23:58:12)
i7024: Landesorganisation statt Landespartei

Die Landespartei wird auf eine Landesorganistion zurückgestuft. Finanzen und Rechtsgeschäfte gehen auf den Bund über. Ein Antrag an die BGV soll sicherstellen, dass das Grazer Geld nur für Graz eingesetzt werden darf. Wahl eines neuen Vorstandes nicht zwingend notwendig.

Beschluss

Die Piratenpartei Steiermark beschließt ihre Auflösung laut §11. (2) Landesparteieinheitssatzung vorbehaltlich folgender Vo­r­aus­set­zung: Die Piratenpartei Österreichs beschließt die Gelder der Klub- und Parteienförderung aus Graz ausschließlich für Graz einzusetzen. Die Bundespartei tritt die Rechtsnachfolge der Landespartei an; die Piratenpartei Steiermark bleibt als Landesorganisation und Teil der Bundespartei bestehen. Der Landesvorstand wird beauftragt die Auflösung mit der Bundespartei zu koordinieren und beim Innenministerium die Auflösung anzusuchen, wenn die Vo­r­aus­set­zung erfüllt ist.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Neue Initiative
Phase: Diskussion (noch 13 Tage 23:56:08)
i7025: Verein zur Förderung piratische Ideen in Graz

Landespartei zurückschrumpfen auf eine Landesorganistion oder ähnliches und einen Verein zur Förderung piratische Ideen in Graz gründen auf den der Besitz der Landespartei (Finanzen, Sachwerte, ...) übergeht. Es braucht einen Vorstand für den Verein aber nicht zwingend für die Partei/LO.

Beschluss

Die Piratenpartei Steiermark beschließt die Gründung eines Vereins zur Förderung piratischer Ideen in Graz auf den Teile des Besitzes der Landespartei (Finanzen, Sachwerte, etc.) übergeht, vor allem die Gelder der Klub- und Parteienförderung aus Graz. Die Piratenpartei Steiermark beschließt ihre Auflösung laut §11. (2) Landesparteieinheitssatzung vorbehaltlich folgender Vo­r­aus­set­zung: Die Vereinsgründung ist vollbracht und der Besitz ist übertragen. Die Bundespartei tritt die Rechtsnachfolge der Landespartei an. Der Landesvorstand wird beauftragt die Auflösung mit der Bundespartei zu koordinieren und beim Innenministerium die Auflösung anzusuchen, wenn die Vo­r­aus­set­zung erfüllt ist.

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Eingefroren (noch 6 Tage 23:59:17)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abstimmung (noch 6 Tage 23:59:21)

[–]Liquid[S] 0 points1 point ago

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Steiermark: Geschäftsordnung und Parteistruktur
sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung (Unterorganisation): Thema 3802
Ereignis: Thema hat die nächste Phase erreicht
Phase: Abgeschlossen (mit Gewinner)